Der Blogger und der Herr Minister Gabriel

Es gibt kaum Themen, zu denen nicht geblogt wird. Aber das scheint manchmal richtig gefährlich zu sein.
Ein junger Blogger betreibt unter „Mein Parteibuch.com“ ein Blog. Er ist Mitglied der SPD und sein Blog ist sehr witzig, ein richtig klasse Satireblog, der immer wieder Politik und Politikmacher auf die Hörner nimmt.
So wurde in einem Forumsbeitrag auch unser Umweltminister, Sigmar Gabriel, in Personalunion auch Popbeauftrager der SPD, auch genannt Siggi Popp, satririsch bedacht.
Der Herr Minister fühlte sich durch eine in meinen Augen lächerliche Satire im Blog verunglimpft. Was tat der Herr Minister? Er schrieb ihn nicht etwa an, er möge das unterlassen, er ließ schreiben, und zwar kostenpflichtig von einem Hamburger Rechtsanwalt. (Das müssen wir verstehen, denn Anwälte müssen ja auch leben). Pikanterweise der Anwalt, der auch den Altkanzler in Sachen gefärbter Haare vertreten hat (Wobei nach meiner Erinnerung es nicht darum ging, ob er die Haare färbt, sondern nur um Persönlichkeitsrechte, oder irre ich mich?). Egal. Jedenfalls hat der Herr Anwalt des Herrn Ministers gleich seine (bescheidene) Kostennote beigefügt: € 756,09. Auch der Herr Anwalt ist Mitglied der SPD und da sage noch einer, es gibt unter Parteigenossen keinen Zusammenhalt.
Jedenfalls hat der Kollege Blogger, Marcel Bartels, nicht gezahlt, worauf er prompt verklagt wurde. Aber es gibt ja zum Glück einen Richter, der Satire sehr wohl einordnen kann (und sich von einem Minister nicht beeindrucken läßt) und der den Beitrag und die Karikatur richtig seziert hat. Sein weiser Urteilsspruch lautete, dass die Klage von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen den Betreiber von „Mein Parteibuch“ auf Zahlung der in der Honorarnote von Michael Nesselhauf (Anwalt des Herrn Ministers) ausgewiesenen 756,09 Euro Abmahnkosten abgewiesen wird.
Der Kläger, also Sigmar Gabriel, hat außerdem die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Was fällt mir auf:
1. Muß ein Minister gegen einen Parteifreund gleich so massiv vorgehen? Hätte dieses Thema nicht anders geregelt werden können? Zeigt eine außeranwaltliche Regelung vielleicht sogar mehr Anstand?
2. Wenn ich an Wahlkämpfe, Fernsehauftritte, Wahlreden usw. denke, wie da auf den politischen Gegner draufgehauen wurde, und der Herr Minister für Umwelt war da ja auch nie zimperlich wie ein Klosterschüler, scheint da wohl die eigene Befindlichkeit in keinem Verhältnis zum Austeilen zu stehen?
Und Anstand im Wahlkampf? Das mag jeder für sich beurteilen.
3. Es gibt noch Richter, die nicht wie bei den Ackermänners, Essers und Hartz „kungeln“ , und dann Urteile sprechen, dass man garnicht so schnell den Kopf schütteln kann, wie man möchte. Dass man vor Gericht kein Recht bekommt, sondern ein Urteil, lernen die Jurastudenten schon im ersten Semester.
4. Tut sich kein Politiker einen Gefallen, wenn er gleich mit voller Wucht zuschlägt. Würde nicht mehr Gelassenheit einem Politiker besser zu Gesicht zu stehen? Irgendwie habe ich mich geirrt, dachte ich doch immer, daß sich hinter jedem Politiker ein Mensch verbirgt.
Wer es nachlesen will – hier geht es zum Blog „Mein Parteibuch“.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.