Dann behalte ich es lieber,…Herr Kollege

Dass wir als Onlinehändler auch im Internet kaufen, ist klar. Da haben wir auch noch nie ein Problem gehabt, alles lief glatt, mal haben wir zwar etwas lange warten müssen, aber mittlerweile haben wir auch unsere Stammhändler, besonders für Elektronikartikel und Bürobedarf, da fällt ja ständig etwas an.

Nun habe ich mir für mein privates Notebook im Internet ein kleines Lautsprecherset bestellt, da der eingebaute Lautsprecher keine große Freude macht. Das, was dann kam, hat mich sofort nach dem Auspacken maßlos enttäuscht, dass ich es gleich wieder eingepackt habe, um es zurückzuschicken.
Dies dem Händlerkollegen freundlich mitgeteilt, obwohl nicht verpflichtet, wollte ich sogar die Frachtkosten übernehmen.
Also ganz normal vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, zum erstenmal überhaupt und das seit vielen Jahren Onlineeinkauf.
Was kam dann? Ein Email mit Belehrungen, wie ich es zurückzuschicken hätte, es würde abgeholt, die Kosten würden verrechnet, Beschädigungen auch an der Verpackung würden das Produkt zur B-Ware machen und deshalb würde nicht der volle Kaufpreis erstattet und, und, und. Teilweise standen die Äußerungen sogar eindeutig in direktem Gegensatz zum Fernabsatzrecht.
Nach dem Lesen war mir sofort klar, egal wie, aber mit dem gibt es Ärger, wenn ich es zurückschicke, das zeigte schon der Stil seiner Mail. Obwohl ich das Gerät nicht ausgepackt hatte, nicht probiert hatte, nichts. Der will gleich datauf hinweisen, dass er ein Haar in der Suppe findet, um den Preis nicht zu erstatten. Also Ärger!!
Aber macht es Sinn sich zu ärgern? Ich habe den Lautsprecher eben verschenkt, jemand hat sich gefreut, ich muß mich nicht ärgern und der “Kollege” bekommt es nicht zurück – schön auch für ihn. Aber diesem “Kollegen” scheint überhaupt nicht klar zu sein, was er bei Kunden, die vielleicht zum erstenmal im Internet einkaufen, damit anrichtet. Und nicht nur bei denen.