Reiseerlebnisse einer Norton Clipper Steintrennmaschine CHW 600

Es sind meist nicht die großen Dinge, die eine gut vorbereitete Aktion zunichte machen, sondern meist sind es die kleinen, die Nebensächlichkeiten, die Punkte, auf die am wenigsten geachtet wird. So ist es auch uns heute passiert.

Ein Kunde hat bei uns für ein Bauvorhaben in Kroatien und dann zum dortigen Verbleib einige Maschinen bestellt. Unter anderem eine Steintrennmaschine Norton Clipper CHW 600, vielen auch noch unter dem Namen Steintrennmaschine Clipper Compakt bekannt. Alles wurde termingerecht angeliefert, ordnungsgemäß verpackt und verladen und dann ging der LKW ab nach Kroatien. Für sämtliche Maschinen gab es eine „Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft nach VO (EG) Nr. 1207/2001“ (besser kann man das doch nicht formulieren, und ich frage mich, warum wird eigentlich immer nur über Bürokratieabbau geredet und es bleibt die Frage, „gibt es diese Formulare auch in deutsch“???)

Dieses Bandwurmformular gab es natürlich auch für die Norton Clipper CHW 600, gestempelt (ohne Stempel geht nichts, egal was auf dem Stempel steht, Stempel muß sein, möglichst rund, möglichst groß, möglichst eindrucksvoll. Je unbedeutender das Papier, um so bedeutender muß der Stempel sein, wofür haben wir denn nur die Stempelbeamten?)
Auch war das Formular mit 2 Unterschriften versehen, alles richtig ordentlich. Aber was passierte heute an der Grenze nach Kroatien?    

norton_steintrennmaschine_chw.jpgDie wollten die Norton Clipper  CHW 600 nicht ins Land lassen, trotz Formular, trotz wuchtiger Stempel.  Aufgeregter Anruf bei uns: Wir dürfen die Clipper CHW nicht einführen!
Doch die Lösung nahte. Mit diesem Papier geht es um die „Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit den EG-Ländern“ Sie wissen nicht, was das für ein Verkehr ist?. Können Sie auch vergessen, jedenfalls stehen da abgekürzt  alle europäischen Länder wie CH für Schweiz, IS für Island, IL für Italien  usw. Im Vordruck  fehlte aber Kroatien, also wurde das nachgetragen. Aber das genau war der Fehler. Da hätte die Abkürzung eingetragen werden müssen, nicht ausgeschrieben  das Wort  „Kroatien“. Ist doch wohl jedem klar, wäre doch auch viel zu einfach Kroatien zu schreiben, dann wüßte man doch tatsächlich, dass die Norton Clipper CHW nach Kroatien eingeführt würde und nicht nach XP, MA, ÜLG, ZAMX oder ROBG, was auch immer diese Länderkürzel zu bedeuten haben.
Zum Glück gibt es schnelle Sachbearbeiter, Faxgeräte, schöne Stempel und so war der Zwangsaufenthalt an der Grenze nur von kurzer Dauer, die Aufregung zuvor aber groß. Jetzt ist die Norton Clipper CHW für immer da, wo andere Urlaub machen.
kroatien_steilkuste.jpg

Foto Pixelquelle.de

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