Versandkosten beim Onlinehandel-der BGH hat geurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat heute geurteilt. Es ging um die Frage, ob die Versandkosten und die MwSt. bereits auf den Übersichtsseiten der Onlineshops zu finden müssen.
Das Urteil:
Verbraucher müssen beim Kauf im Internet Angaben zu Versandkosten und Mehrwertsteuer leicht finden können. Die Preisangabenverordnung nötigte Internetshopbetreiber allerdings nicht dazu, dass zusätzliche Preishinweise bereits auf Übersichtsseiten neben Angeboten stehen müssen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Eine gesonderte Seite mit den fraglichen Informationen genüge. Allerdings müssten die Internetnutzer auf die Nebenkosten-Hinweise noch vor Einleitung des Bestellvorgangs stolpern.
Der BGH stellte nun fest, dass der Internetauftritt der Beklagten nicht der Preisangabenverordnung entsprach. Allerdings sei der Händler nicht verpflichtet gewesen, die enthaltene Mehrwertsteuer und die Versandkosten direkt mit dem Warenangebot anzugeben (was der Kläger fordert). Der Verbraucher gehe selbstverständlich davon aus, dass Preise auch die Mehrwertsteuer enthielten, urteilten die Karlsruher Richter. Es sei dem Kunden auch bekannt, dass im Internethandel zusätzlich Versandkosten anfielen.

Ich finde, da ist das Gericht zu kurz gesprungen und schafft keine Klarheit für den Verbraucher. Es ist technisch überhaupt kein Problem, jedem Artikel in einem Shop den Preis und auch die anfallenden Frachtkosten zuzuordnen und Klarheit zu verschaffen, ob der Preis inklusive MwSt. oder exklusive ist.
Ich bin der Meinung, jeder Besucher unseres Shops hat ein Anrecht darauf, auf einen Blick diese 3 Angaben zu erkennen. Erst Unterseiten aufzurufen halten wir für unzumutbar.

„Es sei dem Kunden auch bekannt, dass im Internethandel zusätzlich Versandkosten anfielen.“ führt der BGH aus.
„Allerdings müssten die Internetnutzer auf die Nebenkosten-Hinweise noch vor Einleitung des Bestellvorgangs stolpern.“

Das ist mir zu Larifari. Ich habe den Eindruck, dass die Herren mit der roten Robe nur ganz selten im Internet kaufen, denn vor jedem Kauf steht der Preisvergleich. Wer auf Unterseiten die Nebenkosten versteckt, erschwert den Preisvergleich, da hätte ich mir mehr Eindeutigkeit gewünscht.
Wir zeigen die Versandkosten, sofern sie überhaupt anfallen, unmittelbar unter dem Preis der Artikels,- wir halten das für ein Gebot der Fairness unseren Kunden gegenüber. Fair im Sinne des Wettbewerbs wäre es auch, wenn dazu alle Shopbetreiber verpflichtet würden.