Unwort: Mindermengenzuschlag

Immer häufiger schleicht sich eine Unsitte ein, die mit einem Unwort verbunden ist:
“Mindermengenzuschlag”.
Kaum ein Wort regt mich im Geschäftsberkehr mit Lieferanten mehr auf, als dieses Wort.
Es kommt immer dann auf die Rechnung, wenn die Bestellung klein ist, meist unter einem bestimmten Wert liegt, der willkürlich festgelegt wird. Auch bei Lieferanten, mit denen wir permanent zusammenarbeiten.
Im Grunde handelt es sich um ein Agio.
Ich verstehe das nicht, meist sind es Ersatzteile, die mit Mindermengenzuschlägen versehen sind.
Warum? Macht es mehr Arbeit, ein Ersatzteil im Wert von 25,00 € in einen Karton zu legen, als ein anderes Ersatzteil, das 100,00 € kostet?
Klar übersetzt heisst Mindermengenzuschlag: Dein Scheiß-Auftrag ist so klein, daran habe ich kein Interesse, denn daran verdiene ich zu wenig. Also mußt Du zur Strafe einen Minderverdienstzuschlag zahlen.
Ganz verrückt wird es, wenn der Mindermengenzuschlag bei einem Teil, das 3,00 € kostet, aber wichtig ist, mit 30,00 € Strafe belegt wird.
Ich berechne diesen Mindermengenzuschlag in der Regel nicht weiter, ich möchte nicht, dass meine Kunden glauben, ihre Aufträge wären uns zu klein, zu “minder”. Schon das Wort Mindermenge halte ich für unverschämt.
Wie inkonsequent die Mindermengen-Lieferanten sind, sieht man daran, dass sie bei Kleinaufträgen ein Agio, bei Großaufträgen aber kein Disagio gewähren.