Ministerialbeamten.
Als kleiner Junge habe ich mal geglaubt, die Ministerialbeamten in der Regierung seien die Creme de la Creme.
Glücklicherweise hat man als Kind ein Recht auf Irrtum. Ich habe heute den Eindruck, da sitzt eine Ministerialbürokratie, die entweder so weit vom Bürger entfernt ist, dass sie nicht mehr weiß, was sie da für uns so fabriziert, oder sie sind so schlecht, dass sie nur noch im Justizministerium geballten Unterschlupf fanden.
Worum geht es?
Da hat sich vor mehr als 2 Jahren unsere Justizministerin etwas ausgedacht, was richtig gut ist und Rechtssicherheit bringen sollte. Da Onlineshops insbesondere wegen der sog. „Widerrufsbelehrung“ abgemahnt wurden, hat sie eine eigene Widerufsbelehrung herausgebracht und allen Onlineshops empfohlen.
Dumm gelaufen für die Onlineshops, die diese Widerrufsbelehrung übernommen haben. Sie wurden erneut kräftig abgemahnt, denn mehrere Gerichte kassierten diesen Blödsinn, den unsere Berliner Ministerialbürokratie „verbrochen“ hat.
Mit einem Diskussionsentwurf der „Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung“ reagiert das Bundesjustizministerium endlich auf die Kritik und hat in Anlehnung an „TrustedShops“ einen neuen Mustertext erarbeitet. Hoffnung keimt auf.
Soweit so gut und ja auch richtig.
ABER:
Wir kennen ja unsere Ministerialbeamten, wenn die etwas machen, dann richtig und meistens ja auch richtig falsch. Anders als von DIHK und Trusted Shops vorgeschlagen sollen Händler entsprechend dem Entwurf verpflichtet werden, in der Belehrung viele Paragrafen im Wortlaut wiederzugeben. Damit umfasst der Text – abhängig vom speziellen Fall – zum Teil über 1.700 Wörter, das sind rund vier DIN-A4-Seiten Text. Nur für die Widerrufsbelehrung, nicht für die gesamten AGBs! Welcher Verbraucher kann das lesen, will das lesen? Können die nicht anders? Ist das tatsächlich im Sinne des Verbrauchers?
Aber das ist ja nicht alles, denn gründlich und klug, wie diese Leute im Ministerium sind wird von TrustedShops kritisiert, dass das Muster nach aktueller Planung weiterhin Bestandteil der Verordnung BGB-InfoV bleibt und auch künftig keinen Gesetzesrang hat. Dadurch sei es nach wie vor möglich, dass Gerichte Textbestandteile monieren, weil sie dem übergeordneten Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) widersprechen. Händler hätten bei Verwendung des neuen Musters auch in Zukunft keine Rechtssicherheit.
Kann mir jemand erklären, was dann dieser Blödsinn soll, warum das ganze Bohei? Da werden irgendwelche Beamte monatelang auf Kosten der Steuerzahler beschäftigt und das, was als Ergebnis steht, kann ich nur noch als Sondermüll bezeichnen. Ministerialbeamte der Kreisklasse verschwenden Steuergelder bundesligareif.
Und da man sich nicht einmal schämt, diesen Erguß zu veröffentlichen, kann er hier nachgelesen werden.