Absoluter Wahnsinn im Bundesjustizministerium – Teil 2

Da hatte ich mir am 20.11. schon Luft gemacht über den Blödsinn, den die unfähigen Staatssekretäre und Ministerialbeamten im Justizministerium verzapfen.
Dass die immer noch weiter ihre Är Hintern auf vom Steuerzahler bezahlten Sesseln platt drücken dürfen, ist mir unverständlich. Die Frau Minister sollte sie samt und sonders ohne Pension nach Hause schicken.

Nun kann man sagen, ich habe keine Ahnung, ist doch alles garnicht so schlimm. Habe auch keine Ahnung von der Juristerei, aber ich kann 1 + 1 zusammenzählen. Aber der renommierte Anwalt, Dr. Bahr, aus Hamburg, hat den juristischen Sachverstand gerade im Internetrecht, der mir fehlt. Er schreibt: “Der neue Vorschlag offenbart ein weiteres Mal, diesmal in Vollendung, welche Ausmaße inzwischen die Inkompetenz des Gesetzgebers im Online-Bereich angenommen hat.
Wie blind und arrogant die Exekutive und Legislative geworden sind, zeigt sich anschaulich bereits zu Beginn des Diskussionsentwurfes, wo es heißt:…….”

Und weiter: “Aber, und das ist wirklich ein großes Aber: In dem Entwurf stecken an mehreren Stellen weiterhin absolute Wahnsinnigkeiten“.
Wer den Artikel in voller Länge lesen will, hier!

Hier geht es nicht um Pipifax, hier geht es um grundlegende Rechte der Käufer, die im Internet bestellen, es geht auch um die Rechtssicherheit der Onlineshopbetreiber. Gerade das Recht auf Widerruf einer Bestellung muß klar, eindeutig und auch für einen Laien verständlich sein.
Jetzt sollen also 4 seitenlange Gesetzestexte vom Käufer vor dem Kauf durchzulesen sein, was Dr. Bahr süffisant kommentiert:
Bild“Hier können nur Praktiker am Werk gewesen sein, denn ein knapp vierseitiger Text, durch den man sich vor jedem Online-Kauf zu scrollen hat, beeinträchtigt nun wirklich nicht das Einkaufsvergnügen. Zu überlegen wäre, ob man hier aus Verbraucherschutz-Gesichtspunkten nicht den Unternehmer verpflichten sollte, gleich die gesammelten deutsche Rechtswerke – insb. BGB, BGB-InfoV, StGB – mit abzudrucken. Oder noch besser: Bei jeder Warenlieferung muss eine Taschenbuchausgabe der Gesetzesexemplare in Papierform beiliegen, damit der Verbraucher auch gleich seine Rechte sofort nachlesen kann.”

Besser kann man das diesen Knallk Berlinern nicht ins Stammbuch schreiben.
Bleibt die Frage, von welch unfähigen Menschen werden wir regiert. Kann man dazu überhaupt noch Vertrauen haben? Und jetzt folgt als Königsdisziplin der Gesetzestext für den Überwachungsstaat. Gute Nacht!

Foto: P. Kirchhoff, Pixelio