WDR 5: Besser bei Shops mit Gütesiegeln wie TrustedShops einkaufen

Kam eben per Email und passend zum vorigen Beitrag und Wasser auf unseren Mühlen:
Die Sendung “Service Computer” am 15.10. im Radio auf WDR 5 berichtete  über die Risiken beim Internet-Einkauf. Bei der Frage, worauf man achten sollte, nennt der WDR-Experte Michael Stein das Gütesiegel “Trusted Shops” als sicheren Indikator für einen seriösen Anbieter mit der “Sicherheit der Geld-zurück-Garantie”.
Der WDR-Journalist gab wichtige Hinweise über den Einkauf per Internet, über Ebay und nannte neben TrustedShops auch den Kauf auf Rechnung beim Bezahlen als erstes Kriterium für einen sicheren Shop.
Schön für uns zu hören, denn wir bieten bekanntlich nicht nur die TrustedShops Zertifizierung, sondern auch den Kauf auf Rechnung an.
Wer den Beitrag komplett hören möchte, klickt hier.

Neues von Ebay: Frust statt Reiselust

Wieder mal was von meinem Lieblingsportal.
Ebaymitglieder, die Reisegutscheine vom Berlin-Touristik-Center erworben haben, schauen in die Röhre.
Bezahlt, aber die Reise findet nicht statt, die BCT scheint  insolvent zu sein. Okay, das ist etwas, was jedem im Internethandel passieren kann, es sei denn, er kauft in einem “Trusted Shop” oder erzahlt seine Rechnung erst, wenn er die Ware (oder Leistung) erhalten hat – so wie das bei unseren Shops üblich ist.  2 Dinge stinken jedoch gewaltig:
So wird in Foren Ebay Tatenlosigkeit vorgeworfen, weil man ja gut dabei verdient habe und deshalb möglicherweise der Kontrollpflicht nicht sorgfältug nachkommen sei.

Außerdem brüstet sich Ebay damit, dass man nicht nur nach Bekanntwerden der Probleme  BTC vom Marktplatz genommen habe sondern auch  betroffenen Käufern, die mit Paypal bezahlt haben, aus Kulanz den Kaufpreis erstattet habe. Klingt doch gut, oder?
ABER warum Kulanz?  Wie heisst es bei Paypal in der Werbung? “Kostenloser Käuferschutz in unbegrenzter Höhe!”. Also glaubt man doch, dass es ein verbrieftes Recht ist, den Kaufpreis erstatt zu bekommen.  Fehlanzeige, man muß nur weiterklicken, dann erfährt man, dass Gutscheine und Dienstleistungen ausgenommen sind.
Bei schriftlichen Unterlagen sagt man, das steht unter dem ganz Kleingedruckten, was kein Mensch liest. Bei Paypal und Ebay muß man sich aber wohl durch sämtliche weiterführenden Links klicken, um keine böse Überraschung zu erleben.