GWG Grenze sinkt 2008 – deshalb schon jetzt kaufen!

Der Minister für Finanzen und die Regierung verstehen es, uns die Steuergelder nur so aus der Tasche zu ziehen. Da ist der Ideenreichtum ungebrochen. Wie schön wäre es, wenn die bei Reformen so viele Ideen entwickeln und durchsetzen würden. Aber da haben unsere Politiker wohl immer das berühmte Brett vorm Kopf. Deshalb:
JETZT ERST RECHT – STEUERN SPAREN, WO ES GEHT!!

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Nur noch 2007 gilt:
Noch dürfen wir Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von maximal 410 Euro sofort abschreiben – noch. Voraussetzung: Der Gegenstand ist selbstständig verwendungsfähig und abnutzbar. Nur dann handelt es sich um ein „geringwertige Wirtschaftsgut“.
Alternativ können die Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Gegenstands verteilt werden und Gewinn mindernd geltend gemacht werden. Durch dieses Wahlrecht könnt Ihr Sie die Höhe des betrieblichen Gewinns steuern: Habt Ihr in einem Jahr schon hohe Ausgaben, die die Steuerlast mindern, dann könnt Ihr die Steuerminderung auf das nächste Jahr verlagern. Das macht Sinn.

Aber: Ab 2008 gelten andere Regeln:
Für Anschaffungen ab 2008 ändert sich aber die Gesetzeslage zu unser aller Nachteil. Zum einen sinkt die GWG-Grenze auf 150 Euro (ohne Umsatzsteuer) und zum anderen ist die Sofortabschreibung eines geringwertigen Wirtschaftsguts im Jahr der Anschaffung zwingend.

Die Änderung gilt nicht für alle! Sie gilt nicht für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nichtselbständiger Arbeit.
Hätte mich auch gewundert, wenn es mal ein ganz einfaches Gesetz ohne Ausnahmen geben würde.

Was folgt daraus?
Schafft in 2007 noch möglichst viele selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter an, die bis zu 410 Euro netto kosten. Aus steuerlicher Sicht verbleibt so der größtmögliche Gestaltungsspielraum. Die Anschaffungskosten können in Ihrer Gewinnermittlung 2007 in vollem Umfang als Betriebsausgaben angesetzt oder über die Nutzungsdauer verteilt werden.
Fragt mal Euren Steuerberater.
Und unsere 1a-Shops bieten eine Fülle an Möglichkeiten für GWGs, „da werden Sie auch geholfen“!

P.S. Das ist keine Beratung, nur ein Hinweis auf die Änderung der Steuergesetze! Fragt auf jeden Fall vorher Euren Steuerberater!

Foto: Rolf van Mellis, Pixelio