Auch wenn es nicht direkt in das Blog gehört; aber wer als Selbständiger kennt nicht all die Aufsichtsbehörden wie Amt für Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaft usw. und die drastischen Strafen, die bei Nichtbefolgung verhängt werden oder wie bei den Berufsgenossenschaften, die Konsequenzen, wenn tatsächlich ein Unfall geschieht?
Den Gammelfleischskandal schon vergessen? Jetzt gab es hier in der Nachbarschaft in Itzehoe ein erstes Urteil. Nein, ich kommentiere es nicht, betreibe keine Urteilsschelte, denn als Nichtjurist weiß ich nicht, was überhaupt an Strafmaßnahmen möglich ist. Bildet Euch selbst ein Urteil über das Urteil:
Im Prozess um die Ekel-Döner im sog. „Eckelfleischprozeß“
wurde jetzt im Landgericht Itzehoe das Urteil gesprochen.
Ein Geschäftsmann wurde wegen Betrugs in 1262 Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Der Lieferant dieses Geschäftsmanns wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 70 Euro verurteilt. (Also € 12.600,00)
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 54-Jährige Beklagte in der Zeit zwischen Dezember 2006 und September 2007 rund 100 Tonnen Döner aus Fleisch herstellte, das nicht als Lebensmittel zugelassen war. Diese Dönerspieße wurde an Imbissbuden verkauft. Der 52-jährige Mitangeklagte lieferte das „Ekelfleisch“ , das in die Dönerspieße „eingearbeitet“ wurde.