Falscher Preis im Webshop-und der Anstand?

Da hat ein Schnäppchenjäger Morgenluft gewittert, um das ganz große Geschäft zu machen.
Er fand im Internet  einen DVD Player, der mit  einem Cent, statt mit 49 Euro ausgezeichnet war. Offensichtlich ein Fehler, der dem Kollegen passiert war. Ist mir auch schon mal passiert, wenn auch nicht so krass.
Also rief der Schnäppchenjäger dort an, fragte ganz brav, ob er auch 40 Geräte bekommen könnte, was natürlich bejaht wurde, denn der Fehler war zu dem Zeitpunkt noch nicht aufgefallen. Große Freude, denn das bedeutet einen Preisvorteil von fast zweitausend Euro.
Als  aber der Kollege den Fehler festgestellt hatte, weigerte er sich, zu dem Preis von einem Cent pro Stück  40 DVD Player zu liefern.
Das passte dem Schnäppchenjäger nicht, zog vor Gericht, um seinen Anspruch durchzusetzen………und verlor.
Völlig zu Recht.
Was mich an der Sache stört, ist, dass dieser Schlauberger einen Anwalt gefunden hat, der die (kaum zu gewinnende) Klage eingereicht hat.  Dieser Herr Rechtsanwalt, also das „Organ der Rechtspflege“,  hätte diesem Schnäppchenjäger zunächst einmal einen Vortrag über Anstand halten sollen, um ihn dann ganz schnell nach Hause zu schicken.  Ich stelle mir ernsthaft die Frage, wie verkommen die Sitten mittlerweile sind. Geiz ist geil um jeden Preis,  und auch  Käger sind Anwalts Liebling, besonders mit einer Rechtschutz- versicherung? „Pecunia non olet „? – manchmal doch, sogar sehr kräftig. Nicht nur beim Schnäppchenjäger, auch beim Anwalt.

P.S.
Aus der Urteilsbegründung:
„Laut Urteil ist durch die bloße Mitteilung, Gegenstände seien auf Lager und damit verfügbar, noch nicht bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen. Dies gelte umso mehr, da der Kaufpreis offensichtlich unrichtig gewesen sei. Auch wenn ein Vertrag  zustande gekommen wäre, hätte er im Wege der „Irrtumsanfechtung“ annulliert werden können.

Muß man dafür studiert haben, um diesen Prozess zu verlieren?