Eigentlich sollten in den Parlamenten ein Querschnitt vieler Berufe sitzen. Aber was sitzt da? Lehrer, Juristen, öffentlicher Dienst, Gewerkschaftler, aber kaum Kaufleute, Handwerker oder Freiberufler.
Bleibt ohnehin die Frage, wie weit der Sachverstand ausreicht, wenn z.B. Lehrer und der öffentliche Dienst über die betriebliche Steuerreformen oder die sog. “Gesundheitsreform” entscheiden. Da sitzt meist die versammelte Hilflosigkeit in den Ausschüssen und was da raus kommt, sag ich besser nicht. Kein Wunder, dass die Gesetzgebung heute in Karlsruhe beim Bundesgerichtshof und nicht in Berlin stattfindet.
Einen neuen Beweis der überragenden Kompetenz hat jetzt der Bundesrat geliefert. Es ging um die Vereinheitlichung des europäischen Internethandels, der es möglich macht , problemlos Waren innerhalb Europas zu kaufen und zu verkaufen. Als Internethändler müssen wir zur Zeit für den innereuropäischen Handel allein 27 unterschiedliche Widerrufsbelehrungen vorhalten. Genügt dafür z.B. in Belgien ein Satz “müssen deutsche Händler und Verbraucher sich mit ellenlangen Belehrungen herumschlagen, deren korrekter Inhalt selbst für den Verordnungsgeber nicht immer darstellbar war”, empört sich der namhafte Fachanwalt Rolf Becker.
Letzendlich unterscheidet sich der EU-Entwurf in Kleinigkeiten vom deutschen Recht. Nehmen wir das Widerrufsrecht, zur Zeit gelten Fristen in den Ländern zwischen 7 und 15 Tagen. In Deutschland beträgt die Frist 14 Tage. Dieser Zeitraum steht auch in dem EU-Vorschlag. Es gibt viele weitere Ungereimtheiten auch besonders zum Nachteil der Käufer.
Aber wir kennen ja unsere Politiker “Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.” Alles ganz kompliziert machen, damit keiner etwas kapiert und nachher die Standeskollegen der im Bundestag vertretenen Anwälte wieder schön zu tun haben. Nur nichts vereinfachen, nichts durchsichtig machen, denn abgesehen von den Poltikern zweifel ich schon lange an der Kompetenz der Ministerialbeamten.