Wer kennt ihn nicht, den Eichstrich? Jedes Bierglas in der Kneipe, jedes Weinglas im Restaurant hat diesen Eichstrich. Wird über den Eichstrich das Glas eingeschenkt, hat man Glück, unter dem Eichstrich wird reklamiert (oft beim Oktoberfest in München, da soll schon mal mehr Schaum im Krug sein, als Bier) oder man ärgert sich. Eichämter gibt es eine ganze Anzahl, teilweise sind sie auch auf gewisse Eichungen spezialisiert, jedenfalls sorgen sie dafür, dass angegebene Maße auch tatsächlich stimmen.
Mit einigen Eichämtern haben wir auch regelmäßig zu tun, wenn beispielsweise ein Kunde Messgeräte in geeichter Form bei uns bestellt. Das Gerät geht dann zum Eichamt, wird überprüft und wenn alles okay ist, gibt es entweder die Markierung, den Eichstrich und auf Wunsch in fast allen Fällen den Eichschein, der die Richtigkeit der Messung amtlich bestätigt.
Warum werdet ihr Fragen ist das ein Thema? Nehmen wir mal eine Polizeistreife, die auf der Straße einen LKW sieht, der hoch beladen ist. Überladung ist aus mehreren Gründen gefährlich und deshalb wird die Höhe mit einem speziellen Teleskopmessgerät, dem Telefix, die Höhe überprüft. Überladung kann sehr teuer werden, und hat der Fahrer des LKW einen cleveren Anwalt, wird der zunächst einmal die Messmethode bezweifeln. Kann die Polizei dann einen Eichschein vorlegen, hat der Anwalt mit seinem Argument verspielt. Der Telefix hat die deutsche Eichung und die Polizei den Eichschein.
Alles klar? Nein, denn wir haben ja diese Politikerbürokraten, die irgendeinen Nachweis führen müssen, warum sie da sind und Diäten kassieren. Die kamen auf die Idee, eine EG-Eichung durchzuführen.
Warum man auf diese Idee kam, weiß kein Mensch, sie selbst wahrscheinlich auch nicht, denn eine Eichung mit Eichschein eines deutschen Eichamtes wurde ohnehin in Europa anerkannt. Wir haben geeichte Messgeräte an das Transpotministerium in Luxemburg geliefert, einem EG-Staat, ebenso wie an die Kantonspolizei in der Schweiz, nicht EG. Aber jetzt kommt die EG-Eichung, die geht so vor sich: Hersteller A in Italien fertig Bandmaße. Eine Tranche hat sagen wir 1000 Stück, Dann nimmt sich die dort zuständige Behörde 10 Stück raus, prüft sie und sagt, wenn 10 okay sind, sind die anderen 990 sicher auch oky und schon darf Hersteller A das Eichzeichen verwenden.
Ich stelle mir jetzt mal folgenden Fall vor: Ein Spediteur hat überladen, aber nachgemessen mit seinem EG-geeichten Höhenmessgerät (immer mehr Spediteure kaufen diese Polizei-Höhenmessgeräte). Jetzt kommt die Polizei, exakt das gleiche Messgerät, aber mit deutscher Eichung und Eichschein und stellt Überladung fest. Was wird der Richter sagen??? Wessen Messung wird anerkannt?
Unsere Polizei, Feuerwehr und die öffentliche Hand besteht nch wie vor auf Eichung mit deutschem Eichschein.
Ich finde das richtig, denn für einige Hersteller ist die EG-Eichung ein Verkaufsargument, das sie sich teuer bezahlen lassen.