Der nächste Winter kommt bestimmt

Schneeleitstaebeist ein alter Slogan, mit dem einst die Bahn geworben hat. Angesichts des Sommers frage ich mich, ob wir nicht schon jetzt zumindest hier im Norden einen milden Winter haben. Noch nicht einmal der Regen ist warm, diese üble Erfahrung habe ich erst am Sonntag bei einer Radtour gemacht. Gefühlsmäßig habe ich erst vor 4 Wochen Sommerreifen aufgezogen, weil ich vom Sommer bisher kaum etwas gemerkt habe.

Aber der richtige Winter kommt und die letzten beiden Winter waren ja auch ganz schön heftig und lang.
Die Kommunen und Straßenverwaltungen treffen jetzt schon Vorkehrungen. Jedenfalls trudelten jetzt schon die ersten, wenn auch noch bescheidenen Bestellungen für Schneeleitstäbe ein.
Schneeleitstäbe führen wir in Holz und in Stahl.
Aber ich will weder Schnee und Kerzenlicht, noch Glühweinduft. Ich will einfach noch ein paar richtig schöne, sonnige Spätsomer- und Herbsttage haben.
„Alles hat seine Zeit“.

Fehlende Polizeiausrüstung und kein Geld? Polizisten kaufen privat Arbeitsgerät.

Wenn man sagt: „Für Bankenrettung und Euroschirm ist genug Geld da, aber dafür nicht“, dann heisst es gleich, das ist ein Totschlagsargument.
Ist es das wirklich?
Vor ein paar Tagen rief ein Polizeibeamter an. Er ist mit seinen Kollegen bei der Verkehrspolizei, zu deren Aufgaben auch die Aufnahme von Verkehrsunfällen gehört. Da Verkehrsunfälle nicht selten vor Gericht landen, ist es wichtig, dass die Beamten vernünftiges Material haben, um diese Unfälle so aufzunehmen, dass die Daten gerichtsverwertbar sind. „Über den Daumen“ geschätzt, geht da nicht.
Nun benötigt dieser Polizeibeamte ein Messgerät, Preis so um die € 30,00. Ohne solch ein Gerät geht es eben nur „über den Daumen“.

Aber dafür ist kein Geld da, nicht für ihn, nicht für seine Kollegen. Die haben sich jetzt zusammengetan und eine Sammelbestellung aufgeben, die sie aus eigener Tasche bezahlen, damit jeder Polizist solch ein Gerät zur Verfügung hat.
Unvorstellbar? Nein, das ist auch nicht das erstemal. dass ein Polizeibeamter bei uns privat etwas kauft, um seinen Beruf ausüben zu können.
Erinnert mich irgendwie an die Zeit vor 100 Jahren, als die Angestellten Kohlen in die Firma mitbringen mußten, damit geheizt werden konnte.

Ich habe größten Respekt vor diesen Beamten, die aus eigener Tasche ihr Equipment kaufen und bezahlen. Dass dafür kein Geld vorhanden ist, aber für die angesprochene Bankenrettung und den Rettungsschirm, ruft bei mir Kopfschütteln hervor.

Hermes Versandservice ?

Vor einiger Zeit haben wir uns für den Hermes-Versandservice entschieden. Zuvor haben wir mit dem Paketdienst DPD zusammengearbeitet. Der Wechsel zu Hermes hatte einen besonderen Grund:  Hermes liefert auch am Sonnabend aus, ein nicht zu unterschätzender Vorteil bei Privatkunden.
Der Versand klappt reibungslos, jedenfalls sind uns bisher keine Klagen zu Ohren gekommen.
ABER: Weiterlesen

Preisangaben im Internetshop – was gehört dazu?

Bautied5

 Immer wieder einmal hören wir von Kunden, dass sie einen Kauf im Internet abgebrochen haben, weil sie erst am Warenkorb oder sogar erst an der Kasse den tatsächlichen Endpreis erfahren haben und das „Schnäppchen“ dann kein Schnäppchen mehr ist. Noch ärgerlicher, wenn man es zu spät bemerkt und den Kaufvorgang abgeschlossen hat. Dann muß man zwar nicht akzeptieren, dass man sich übervorteilt fühlt, sondern kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Was muß der Internethändler alles angeben?
Das regelt eindeutig die Preisangabenverordnung (PAngV). Gegenüber dem Endverbraucher müssen grundsätzlich und ohne Ausnahme die Endpreise angegeben werden, also die Preise einschließlich Umsatzsteuer und anfallender Nebenkosten, wie Versandkosten oder auch Verpackungskosten. Diese Nebenkosten müssen ebefalls ganz genau angeben werden und auch wie es heisst: „vor Einleitung des Bestellprozesses“.

Nun gibt es Shops, die die Versandkosten in direkter Nähe zu Preis zeigen, wie in unserem Beispiel oben. Aber der Gesetzgeber erlaubt auch andere Möglichkeiten.

1. Sternchenverweis:

So entschied der BGH (Urteil v. 4.10.2007, I ZR 22/05), dass den „Anforderungen auch genüge getan werden kann, wenn der Hinweis auf die Versandkosten mittels eines Sternchenverweises erfolgt“.

Dabei muss der Sternchenverweis aber eindeutig auf die Versandkosten hinweisen und in unmittelbarer Nähe zum Produktpreis angebracht sein.

2. Sprechender Link:

Die Versandkosten müssen nicht unmittelbar neben dem Preis sichtbar sein, ein sog. „sprechender Link“, der dann auf eine Unterseite weiterleitet, ist gestattet. Durchgesetzt hat sich hier der Hinweis am Preis: „inkl. MwSt und zzgl. Versand <mit Link zu Versandkosten>.“

Dieser Link muß sofort ohne zu scrollen auffindbar sein, so dass der Kunde sofort den Endpreis berechnen kann.

Diese beiden zuletzt genannten Möglichkeiten halten wir zwar im Kundeninteresse nicht für optimal, aber es gibt eben einfach programmierte Shopsoftware, die eine kundenfreundlichere Möglichkeit nicht zuläßt.

Grundsätzlich gilt: Im Warenkorn und an der Kasse noch einmal ganz genau überprüfen, ob der Gesamtkaufpreisso richtig ist.

Warteschleife

Warteschleifen gehören für mich zu den großen Übeln der Telefonie. Heute habe ich nach 25 Minuten aufgegeben.
Neben Musik zum Einschlafen – was sicher auch beabsichtigt war – kamen folgende Ansagen und mir ging durch den Kopf:

„Momentan sind alle Mitarbeiter im Gespräch. Haben Sie bitte noch einen Moment Geduld!“
„Okay, habe ich, Rom ist ja auch nicht an einem Tag erbaut worden“

„Der nächste freie Mitarbeiter nimmt gleich Ihren Anruf persönlich entgegen und freut sich auf das Gespräch.“
„Na, wie denn sonst? Er nimmt also das Gespräch persönlich entgegen, vielleicht sogar selbst? Toll, ich dachte schon, da kommt der Pförtner. Und ob er sich nach dem Gespräch noch freut, habe ich so meine Zweifel.“

„Bitte noch einen Moment Geduld , Sie werden gleich verbunden.“
„Na, mien Deern, das höre ich jetzt schon fast 10 Minuten. Was bedeutet bei Euch gleich? Manjana? Übermorgen?!

„Weil sie uns wichtig sind, wird unserer Mitarbeiter gleich persönlich für Sie da sein.“
„Das schmeichelt mir aber. Ich bin Euch wichtig. Und dann wieder den Mitarbeiter sogar persönlich.“

Nee, liebe Leute, das Gelabere habe ich mir jetzt 25 Minuten angehört. Ich hatte geglaubt, das ist überwunden und es gibt wieder Service? Aber da scheint die Zeit vorübergegangen zu sein.
Habe dann eine Mail geschickt. Dreimal dürft Ihr raten:
Richtig! Bis jetzt keine Antwort!
Geht auch nicht, denn die schreibt ja der Mitarbeiter persönlich, weil ich ihm wichtig bin.

Transportverlust: Welche Rechte haben Käufer ?

Manch ein Kunde hat es schon einmal erlebt, im Internet bestellte und bezahlte Ware kam nicht an oder kam unvollständig an, weil das Paket geöffnet war und ein Teil des Inhalts fehlte.
In den AGBs der Firmen, die an gewerbliche Kunden, also nicht an Privatkunden liefern, findet man oft den Satz „Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers“.
Mit anderen Worten, in dem Moment, wo der Paketdienst oder die Spedition die bestellte Ware übernommen hat, haftet der Käufer bei Verlust oder bei Teilverlust, muß der Käufer auch bei Transportschäden die Reklamation selbst abwickeln.
Anders geregelt ist der Kauf im Internet, wenn man Privatkäufer ist, dann nämlich haftet bis zum einwandfreien Empfang der Ware der Verkäufer.
Interessant aber wird es, wenn die Lieferung unvollständig beim Kunden ankommt und der  Verlust vom Verkäufer nicht mehr ersetzt werden kann.
Ein spannender Fall mit dem sich die Gerichte auseinandergesetzt haben und der von Trusted Shops hier geschildert wird.

Neu auf der Blogroll “ Diamantscheiben Blog“

Bild

Diamantscheiben sind ebensowenig gleich Diamantscheiben, wie Autos gleich Autos sind oder Wurst gleich Wurst ist. Da gibt es riesige Unterschiede, in den Größen, Anwendungen, Formen usw.
Das neue Blog „Diamantscheibenblog“ stellt die wichtigsten Merkmale und Unterschiede vor, gibt so neutral, ohne einen Hersteller zu bevorzugen, Hilfestellung beim Kauf und zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten auf.
Auch über Bohrkronen, Fliesenschneider, Kernbohrgeräte und Steintrennmaschinen wird im Blog noch die Rede sein.

Kaufen im Internet – Trusted Shops räumt mit den Rechtsirrtümern auf.

Justitia NeuKaufen im Internet war vor zehn Jahren sicher noch ein Ausnahmefall. Heute ist Einkaufen im Internet schon fast selbstverständlich geworden.
Auch hier regelt der Gesetzgeber sehr genau Rechte und Pflichten der Verkäufer, wie auch der Käufer.

Trusted Shops. den meisten Onlinekäufern auch bekannt als Prüfsiegel für lizensierte Onlineshops, hat jetzt eine Serie herausgegeben, die mit vielen Irrtümern beim Onlinekauf aufräumt und zeigt die Rechte und Pflichten, die im Internethandel auf, wie zum Beispiel:
– wer zahlt dem Verlust der Ware auf dem Transportweg?
– muß ein Onlineshop mehrere Bezahlmöglichkeiten anbieten?
– wer trägt die Kosten für Rücklieferungen?
– was geschieht mit meinen Daten?
– wenn erlischt das Widerrufsrecht?
– muß ein Shop jeden Bewertungskomentar abdrucken?
– usw.

Wir als Shopbetreiber finden das gut, denn wenn beide Seiten Rechte und Pflichten kennen, gibt es weniger Ärger, der oft meist durch Unkenntnis entsteht.
Aber es gibt immer Lösungen, egal wie die Rechtslage ist, wenn sich beide Seiten vernünftig einigen wollen.
„Make your customers happy“ dieser Spruch, den wir in einer großen englischen Firma im Kundendienst gesehen haben,
haben wir uns auch zu eigen gemacht und deshalb noch nie mit Kunden streiten müssen.
Hier geht es zum ersten Teil.

Foto: Carlo Schroth / Pixelio.de