Transportverlust: Welche Rechte haben Käufer ?

Manch ein Kunde hat es schon einmal erlebt, im Internet bestellte und bezahlte Ware kam nicht an oder kam unvollständig an, weil das Paket geöffnet war und ein Teil des Inhalts fehlte.
In den AGBs der Firmen, die an gewerbliche Kunden, also nicht an Privatkunden liefern, findet man oft den Satz „Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers“.
Mit anderen Worten, in dem Moment, wo der Paketdienst oder die Spedition die bestellte Ware übernommen hat, haftet der Käufer bei Verlust oder bei Teilverlust, muß der Käufer auch bei Transportschäden die Reklamation selbst abwickeln.
Anders geregelt ist der Kauf im Internet, wenn man Privatkäufer ist, dann nämlich haftet bis zum einwandfreien Empfang der Ware der Verkäufer.
Interessant aber wird es, wenn die Lieferung unvollständig beim Kunden ankommt und der  Verlust vom Verkäufer nicht mehr ersetzt werden kann.
Ein spannender Fall mit dem sich die Gerichte auseinandergesetzt haben und der von Trusted Shops hier geschildert wird.

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