Preisangaben im Internetshop – was gehört dazu?

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 Immer wieder einmal hören wir von Kunden, dass sie einen Kauf im Internet abgebrochen haben, weil sie erst am Warenkorb oder sogar erst an der Kasse den tatsächlichen Endpreis erfahren haben und das “Schnäppchen” dann kein Schnäppchen mehr ist. Noch ärgerlicher, wenn man es zu spät bemerkt und den Kaufvorgang abgeschlossen hat. Dann muß man zwar nicht akzeptieren, dass man sich übervorteilt fühlt, sondern kann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Was muß der Internethändler alles angeben?
Das regelt eindeutig die Preisangabenverordnung (PAngV). Gegenüber dem Endverbraucher müssen grundsätzlich und ohne Ausnahme die Endpreise angegeben werden, also die Preise einschließlich Umsatzsteuer und anfallender Nebenkosten, wie Versandkosten oder auch Verpackungskosten. Diese Nebenkosten müssen ebefalls ganz genau angeben werden und auch wie es heisst: “vor Einleitung des Bestellprozesses”.

Nun gibt es Shops, die die Versandkosten in direkter Nähe zu Preis zeigen, wie in unserem Beispiel oben. Aber der Gesetzgeber erlaubt auch andere Möglichkeiten.

1. Sternchenverweis:

So entschied der BGH (Urteil v. 4.10.2007, I ZR 22/05), dass den “Anforderungen auch genüge getan werden kann, wenn der Hinweis auf die Versandkosten mittels eines Sternchenverweises erfolgt”.

Dabei muss der Sternchenverweis aber eindeutig auf die Versandkosten hinweisen und in unmittelbarer Nähe zum Produktpreis angebracht sein.

2. Sprechender Link:

Die Versandkosten müssen nicht unmittelbar neben dem Preis sichtbar sein, ein sog. “sprechender Link”, der dann auf eine Unterseite weiterleitet, ist gestattet. Durchgesetzt hat sich hier der Hinweis am Preis: “inkl. MwSt und zzgl. Versand <mit Link zu Versandkosten>.“

Dieser Link muß sofort ohne zu scrollen auffindbar sein, so dass der Kunde sofort den Endpreis berechnen kann.

Diese beiden zuletzt genannten Möglichkeiten halten wir zwar im Kundeninteresse nicht für optimal, aber es gibt eben einfach programmierte Shopsoftware, die eine kundenfreundlichere Möglichkeit nicht zuläßt.

Grundsätzlich gilt: Im Warenkorn und an der Kasse noch einmal ganz genau überprüfen, ob der Gesamtkaufpreisso richtig ist.