Einsichtig: Mindermengenzuschlag zum Teil aufgehoben

Was wir von Mindermengenzuschlag halten, darüber haben wir hier schon reichlich gebloggt. Zuletzt im März war Mindermengenzuschlag ein Thema, weil einer unserer Lieferanten kräftig überzogen hat. Klar, dass auch unsere Kollegen die Rücknahme stürmisch gefordert haben. So eine Entscheidung kann nur von jemandem getroffen worden sein, der weit weg von der “Front” ist, in einem Büro mit Vorzimmerdame sitzt und dessen Büro mit Ledermöbeln ausgestattet ist.
Da nicht nur unzählige Ersatzteile unter “Mindermengenzuschlag” fielen, sondern auch kleine Maschinen und eine Vielzahl von Verschleißartikeln, konnte niemand die Entscheidung aus der Lederwarenabteilung nachvollziehen. Als wir merkten, dass die Lederwarenabteilung uneinsichtig war, haben wir sofort sämtliche betroffenen Produkte aus unserem Onlineshop genommen. Unseren Kunden hier vor Ort konnten wir  den Strafzuschlag erklären, auch wenn kräftiges Kopfschütteln die Antwort war, aber im Internet wäre das schwierig geworden und verärgerte Kunden wollen wir nicht.
Jetzt kam ein wenig Marscherleichterung. Der Mindermengenzuschlag von Euro 10 bei Artikeln von 100-200 Euro wurde gestrichen, der Mindermengenzuschlag bis Euro 100 wurde auf Euro 10 reduziert.
Ein erster Schritt zur Einsicht ist schon recht schön, hilft natürlich auch weiter, aber das Problem ist damit keinesfalls gelöst. Warten wir ab, wie die Kunden reagieren. Tatsache ist, der Lieferant hat sich mit der blödsinnigen Entscheidung im März mehr geschadet, als genutzt.