Da fehlen mir die Worte – das sagt ein Minister!

Gelesen bei Golem:

Innenminister rügt Kompetenzüberschreitung des höchsten deutschen Gerichts
Für Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, über die Vorratsdatenspeicherung zu urteilen. Er hat „verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht“.
Der hat wohl zu viele Bundestrojaner geschluckt!