Kennst Du Deine Rechte beim Onlinekauf? Teil 1

Der Onlinehandel boomt. Die Coronazeit war ein richtiger Umsatzbooster.
Ich selbst habe über 16 Jahre online gehandelt, mehr und mehr wurde die Gesetzeslage zugunsten der Kunden geändert. Das war und ist gerade für kleine Onlineshops, die sich gegen die großen Händler behaupten müssen, nicht leicht. Die Großen stecken locker weg, wenn sie mal Mist bauen und abgemahnt werden, meist haben sie eine eigene Rechtsabteilung oder Fachanwälte für den Internethandel. Aber die Rechte des Käufers sind schon enorm. Zum Glück hatten wir nur selten Kunden, die ihre Bestellung widerrufen haben. Aber dieses Recht ist ganz wichtig:
Das Widerrufsrecht, das sicher größte Problem für den Onlinehändler. Das beutetet nichts anderes, als der Kauf wird storniert, die Ware geht zurück, überwiegend auf Kosten des Händlers. Das ist ärgert den Händler, keine Frage, deshalb versuchen manche, eine Lücke zu finden, den Widerruf abzulehnen. Schließlich sind eine Menge Kosten angefallen, die der Händler tragen muss.
Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag,an dem die Bestellung eingetroffen ist. Nun kommt es vor, dass mehrere Artikel bestellt wurden, die aber nicht am selben Tag eintreffen. Dann beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag, wo der letzte Artikel aus er Bestellung eingetroffen ist.
Dann wichtig, wenn ich den Kaufvertrag widerrufen habe, habe ich vierzehn Tage nach Widerruf Zeit, die Lieferung zurückzugeben.
Aber Achtung. Es gibt ein paar Artikel, die vom Widerruf ausgeschlossen sind:

  • Artikel, die auf Kundenwunsch angefertigt wurden.
  • Hygieneartikel
  • Digitale Artikel, die bereits heruntergeladen wurden

Aber vorsichtig, wenn z. B. Kleidung anprobiert, aber beschädigt oder beschmutzt ist wurde. Schuhe die angezogen wurden können ebenfalls zurückgegeben werde, wenn sie nur probeweise getragen wurden.
Wurde aber die Anprobe über ein normales Maß hinaus vorgenommen und sichtbare Mängel oder Schäden entstanden sind, kann der Händler sog. Wertersatz verlangen.
Bildquellenangabe:
Juergen Jotzo  / pixelio.de

 

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