Augen auf, wenn es um Serviceleistungen beim Onlinekauf geht.

Heute bekamen wir einen Newsletter, in dem es um Serviceleitungen von Onlineshops ging.
Da fiel uns wieder ein, was wir einmal von einem Shop angeboten bekamen.
Wir sollten einen Betrag zahlen, die Höhe erinnere ich nicht, damit unser Paket, immerhin mit wertvollem Inhalt, versichert ist, sei es bei Transportschäden oder bei Verlust.
Der Betrag war nicht hoch und so konnte ich mir vorstellen, dass viele Kunden davon Gebrauch gemacht haben.
Aber solch eine Transportversicherung anzubieten, ist nichts weiter, als eine üble Masche, dem Kunden zusätzlich unnötig Geld aus der Tasche zu ziehen.
Warum? Weil es gesetzlich geregelt ist, dass beim Verkauf von Waren im Internet, der Versender, also der Onlinehändler, das völlige Transportrisiko trägt. Anders ist es beim gewerblichen Kunden, in der Regel besagen die Geschäftsbedingungen, das der sog. „Gefahrenübergang“ an den Kunden in dem Moment stattfindet, wo die Ware dem Spediteur oder Paketdienst übergeben wurde.
Natürlich gibt es auch Serviceleitungen, die sich der Shop vom Kunden bezahlen lassen kann.
So verlangen manche Händler eine Gebühr für die „Geld-zurück-Garantie“ von Trusted Shops.
Das ist legal, aber wir halten nichts davon, uns diese Leistung bezahlen zu lassen. Natürlich, die Mitgliedschaft bei TrustedShops ist alles in allem nicht gerade ein Schnäppchen, aber wir sind der Ansicht, dass wir uns vertrauensbildende Maßnahmen nicht bezahlen lassen wollen.

Terminzustellung zu einer bestimmten Uhrzeit oder „Next Day“ sind bei Paketdiensten nicht gerade billig, da ist es angebracht, dass der Kunde diese Versandkosten trägt. Es wird bei uns aber eher selten verlangt, zumal es auch auf den Einzelfall ankommt und wir hier schon einmal dafür nichts berechnen. Dann müssen aber die Versandkosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Warenwert stehen.

Also: Nicht immer, wenn das Wort Service auftaucht, ist damit auch Service verbunden, sondern oft nur eine zusätzliche Einnahmequelle.

 

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