„Sofortüberweisung ist doch verboten“ sagte mir gestern ein Kunde am Telefon. Nein, verboten ist Sofortüberweisung nicht, aber…..
Was ist passiert? Die Verbraucherzentrale verklagte die DB Vertrieb, weil diese als Zahlungsmittel „Sofortüberweisung“ als einzige Zahlmöglichkeit anbot. Es stand also nicht die „Sofortüberweisung GmbH“, sondern die Bahntochter vor Gericht.
Nun ist es so, dass diese Zahlungsmethode vor und Nachteile hat.
Der Vorteil liegt darin, dass der Shop eine Mail bekommt, dass die Zahlung erfolgreich von der Bank ausgeführt wurde. Der Shop kann dann sofort die Ware versenden. Er muss also nicht warten bis die Zahlung ein oder zwei Tage später auf seinem Kontoauszug steht. Der Käufer erhält seine Ware dann entsprechend eher, als bei Zahlung per Vorkasse.
Aber es gibt einen gravierenden Nachteil. Der Kunde gibt seine Bankdaten mit PIN und TAN an Dritte, hier an “Sofortüberweisung” weiter, Daten, die nur mit aller Vorsicht eingesetzt werden sollen, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Auch steht in den meisten AGBs der Banken, dass PIN und TAN nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Wer also ein verständliches Sicherheitsbedürfnis hat, vermeidet diese Zahlungsmethode.
In den meisten Shops werden aber auch weitere, für den Kunden kostenlose (!!) Zahlungsmethoden angeboten, wie Vorkasse, Paypal, Giropay usw. Aber die DB Vertrieb bot ausschließlich Sofortüberweisung an und das bemängelte das Gericht. Unserer Meinung nach völlig zu Recht. Und ein Armutszeugnis für die Bahntochter DB Vertrieb und eine riesige Blamage. (Der Kunde am Telefon sagte dann, die können ja auch nicht einmal pünktlich)
2004 waren wir bei den allerersten Shops, die Sofortüberweisung anboten. Damals war es noch eine kleine Softwareschmiede und nur bei einer Handvoll Banken konnte man mit Sofortüberweisung zahlen. Wir waren da so etwas wie die Versuchskaninchen.
Erst die Paynet AG, heute die “Sofortüberweisung GmbH” als Tochter des Zahlungsproviders Klarna, powerte und verbesserte die Zahlungsmethode erheblich, die heute nahezu alle Shops integriert haben.
Also: Sofortüberweisung ist weiter erlaubt, aber nicht als alleinige Zahlungsmethode.
2008 fuhren die Banken massive Geschütze gegen Sofortüberweisung aus. Dies mit dem Hinweis, dass Kunden nicht sicher seien, dass trotz TÜV Sicherheitslücken bestehen könnten und dass man ja auch seine persönlichen Bankdaten nicht weitergeben darf. Zwar wehrte sich die Geschäftsleitung heftig, aber viele Kunden waren verunsichert.
Das hatte uns 2008 veranlasst, Sofortüberweisung nicht mehr anzubieten, weil wir unsere Kunden nicht verführen wollten, gegen die Bank-AGBs zu verstoßen.
Nach mehreren Monaten und Gesprächen mit dem TÜV Süd und mit der Geschäftsleitung von Paynet haben wir diese Methode wieder aktiviert. Sie ist in allen Shops als eine von drei Zahlungsmethoden an der Kasse zu finden. Seit 2004 gab es in unseren Shops mit Sofortüberweisung kein Problem. Man kann also sagen, dass diese Zahlungsoption sicher ist.