Zahlungsmethode „Sofortüberweisung“ nicht mehr erlaubt?

„Sofortüberweisung ist doch verboten“ sagte mir gestern  ein Kunde am Telefon.  Nein,  verboten ist Sofortüberweisung nicht, aber…..
Was ist passiert?  Die Verbraucherzentrale verklagte die DB Vertrieb, weil diese als Zahlungsmittel „Sofortüberweisung“ als einzige Zahlmöglichkeit anbot. Es stand also nicht die „Sofortüberweisung GmbH“, sondern die Bahntochter vor Gericht.
Nun ist es so, dass diese Zahlungsmethode vor und Nachteile hat.
Der Vorteil liegt darin, dass der Shop eine Mail bekommt, dass die Zahlung erfolgreich von der Bank ausgeführt wurde. Der Shop kann dann sofort die Ware versenden. Er muss also nicht warten bis die Zahlung ein oder zwei Tage später auf seinem Kontoauszug steht. Der Käufer erhält seine Ware dann entsprechend eher, als bei Zahlung per Vorkasse.
Aber es gibt einen gravierenden Nachteil. Weiterlesen