4. Eingeschränkte Rechte bei B-Ware
„Unsere B-Ware unterliegt nicht den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.“
Richtig ist:
Viele Händler verkaufen verbilligt Ware mit leichten Mängeln. Hierfür gelten jedoch keine besonderen Regeln; d.h. Ihnen steht wie bei „normaler“ Ware auch ein Gewährleistungs- und Widerrufsrecht zu. Selbstverständlich kann der Händler jedoch nicht für Mängel in Anspruch genommen werden, von denen Sie vor dem Kauf wussten. Verkauft der Händler etwa ein Smartphone als B-Ware und weist auf einen Sprung in dem Display als Grund für den reduzierten Preis hin, so könnten Sie den Sprung anschließend nicht als Mangel geltend machen. Würde aber z.B. daneben noch der Akku mangelbehaftet sein, so stünden Ihnen die Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieses Fehlers zu.
5. Käufer trägt Versandgefahr
„Der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers.“
Richtig ist:
Die Gefahr, dass das Paket unterwegs verloren geht, trägt stets der Händler. Dies gilt sowohl für den Hin- als auch den Rückversand im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechtes. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie im Zweifelfall beweisen können, dass Sie das Paket auch abgesendet haben (z.B. durch Zeugen oder eine entsprechende Quittung). Geht das Paket auf dem Hinversand verloren, muss der Händler die Ware allerdings nicht erneut zu Ihnen schicken. Er ist lediglich dazu verpflichtet, Ihnen den bereits gezahlten Kaufpreis zu erstatten.
6. Hinsendekosten bei Widerruf
„Im Falle des Widerrufs hat der Verbraucher die Kosten der Hinsendung der Ware zu tragen.”
Richtig ist:
Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der deutsche Bundesgerichtshof haben entschieden, dass Verbrauchern im Falle des Widerrufs nicht die Hinsendekosten auferlegt werden dürfen. Damit müssen Ihnen die Versandkosten für die Hinsendung zurückerstattet werden. Eine dem entgegenstehende Regelung in den AGB ist nicht möglich.
Übrigens: Auch gezahlte Gebühren für z.B. Nachnahmezahlungen müssen vom Händler im Falle des Widerrufes erstattet werden.