Vorsicht Falle beim Kauf im Internet! Teil 2

4. Eingeschränkte Rechte bei B-Ware

„Unsere B-Ware unterliegt nicht den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.“

Richtig ist:
Viele Händler verkaufen verbilligt Ware mit leichten Mängeln. Hierfür gelten jedoch keine besonderen Regeln; d.h. Ihnen steht wie bei „normaler“ Ware auch ein Gewährleistungs- und Widerrufsrecht zu. Selbstverständlich kann der Händler jedoch nicht für Mängel in Anspruch genommen werden, von denen Sie vor dem Kauf wussten. Verkauft der Händler etwa ein Smartphone als B-Ware und weist auf einen Sprung in dem Display als Grund für den reduzierten Preis hin, so könnten Sie den Sprung anschließend nicht als Mangel geltend machen. Würde aber z.B. daneben noch der Akku mangelbehaftet sein, so stünden Ihnen die Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieses Fehlers zu.

 

5. Käufer trägt Versandgefahr

„Der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers.“

Richtig ist:
Die Gefahr, dass das Paket unterwegs verloren geht, trägt stets der Händler. Dies gilt sowohl für den Hin- als auch den Rückversand im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechtes. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie im Zweifelfall beweisen können, dass Sie das Paket auch abgesendet haben (z.B. durch Zeugen oder eine entsprechende Quittung). Geht das Paket auf dem Hinversand verloren, muss der Händler die Ware allerdings nicht erneut zu Ihnen schicken. Er ist lediglich dazu verpflichtet, Ihnen den bereits gezahlten Kaufpreis zu erstatten.

 

6. Hinsendekosten bei Widerruf

„Im Falle des Widerrufs hat der Verbraucher die Kosten der Hinsendung der Ware zu tragen.”

Richtig ist:
Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der deutsche Bundesgerichtshof haben entschieden, dass Verbrauchern im Falle des Widerrufs nicht die Hinsendekosten auferlegt werden dürfen. Damit müssen Ihnen die Versandkosten für die Hinsendung zurückerstattet werden. Eine dem entgegenstehende Regelung in den AGB ist nicht möglich.
Übrigens: Auch gezahlte Gebühren für z.B. Nachnahmezahlungen müssen vom Händler im Falle des Widerrufes erstattet werden.

Vorsicht Falle beim Kauf im Internet! Teil 1

TrustedShops ist bekannt dafür, dass die Mitgliedsshops streng geprüft werden, rechtlich, nach Bonität und ob alle Standards für einen einwandfreien Verkauf eingehalten werden. Grund für uns, schon seit 2004 Mitglied zu sein und unsere Shops überprüfen zu lassen.. TrustedShops informiert aber auch die Verbraucher über ihre Rechte, damit sie nicht auf Maschen unseriöser Internethändler hereinfallen. Hier ein paar Fallen, auf die man sich nicht einlassen muß, sie sind rechtlich unhaltbar:

1. Ersatzlieferung gleichwertiger Artikel

„Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu.“

Richtig ist:
Solche Klauseln berücksichtigen nicht das Interesse der Kunden an bestimmten Funktions- und Nutzungsmerkmalen oder einem bestimmten Design und sind daher unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtsgerichtshof bereits 2005 entschieden. Haben sie eine rote Kaffeemaschine bestellt, kann der Händler Ihnen nicht ohne Weiteres eine blaue zusenden.

2. Verkürzung der Gewährleistungsfrist

„Die Gewährleistungsrechte erlöschen sechs Monate nach Lieferung.”

Richtig ist:
Die Ware, welche Sie kaufen, muss frei von Sachmängeln sein. Andernfalls stehen Ihnen Gewährleistungsrechte zu. Diese Rechte verjähren nach zwei Jahren. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler beweisen, dass die Ware bei Übergabe noch mangelfrei war, danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war.

Von diesen Regelungen darf der Händler in seinen AGB nicht abweichen, insbesondere kürzere Verjährungsfristen können nicht vereinbart werden. Doch keine Regel ohne Ausnahmen: Handelt es sich um gebrauchte Ware, so kann die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr begrenzt werden.

3. Sofortige Rügepflicht

„Der Kunde hat die angelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen.“

Richtig ist:
Eine derartige Einschränkung der Gewährleistungsansprüche ist unzulässig, da das Gesetz keine Rügepflichten für Verbraucher kennt. Sie haben zwei Jahre Zeit um die Mängel geltend zu machen (innerhalb des ersten halben Jahres findet jedoch eine Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten statt). Sollte ein Paket aber offensichtlich beschädigt bei Ihnen ankommen, sollten Sie es der Einfachheit halber direkt beim Paketboten reklamieren.

Weitere Falllen folgen.

Fugenschneider mit beidseitiger Blattaufnahme: CEDIMA CF 13 B und CF 14 D.

CF-13 Cedima

Eine gute Idee von Cedima, die auch umgesetzt wurde.
Bei den Cedima– Fugenschneidern CF 13 B, mit Benzinmotor und CF 13 D mit Dieselmotor ist die Blattaufnahme beidseitig möglich.
Gerade diese kleinen, handlichen Fugenschneider von Cedima, die nicht nur im Garten- und Landschaftsbau eingesetzt werden, sondern auch bei kleineren Reparaturarbeiten, erfreuern sich großer Beliebheit. Sie sind handlich, kompakt und gerade jetzt, wo sie bei Arbeiten im Innenbereich eingesetzt werden, ist die beidseitige Blattaufnahme von großem Vorteil, wenn man dicht an Wänden schneiden muß.

Der Fugenschneider CF 13 B ist mit dem bewährten mit Honda-Benzinmotor GX 390 ausgerüstet, de CF 13 D mit dem robusten Hatz-Dieselmotor 1830. Mit einem Diamantblatt Ø 450 mm schaffen diese Cedima-Fugenschneider Schnitttiefen von 170 mm.

Es wird Frühling. Wie wär’s mit Designer-Blumenkübeln und guten Kübelrollern?

Designer Blumenkuebel

Welcher Terrassen- und Gartenliebhaber freut sich nicht auf das Frühjahr? Pflanzzeit für die ersten Frühjahrsblüher. Heute auf dem Wochenmarkt war direkt ein Ansturm auf die Stände mit Blumen. Hornveilchen, Stiefmütterchen, Primeln gingen weg wie warme Semmeln. Auch wenn wir im Norden in diesem Winter von Schneemengen verschont geblieben sind, aber schon das lange nasskalte, graue Wetter läßt uns auf ein schönes Frühjahr hoffen.
Gelegeheit sicher auch, mal seinen Bestand an Blumenkästen zu überprüfen. Wie wäre es denn mit ein paar neuen Designer-Blumenkübeln, statt dem Allerlei, den man überall, besonders bei den Nachbarn sieht? Unsere Auswahl an Designer-Blumenkübeln ist exquisit. Es gibt sie in mehreren Farben, nicht nur in weiß.
Dass Blumenkübel unglaublich schwer sind, weiß jeder, der einmal den Standort des Kübels gewechselt hat. Auch da haben wir Lösungen und gute Vorschläge an Kübelrollern. Nicht den Billigkram aus Baumärkten, sondern richtig gute, stabile und formschöne Rolluntersetzer in vielen Formen und Farben, diversen Größen und natürlich auch verstellbare Kübelroller.

Voll im Trend: Grillvergnügen mit einer Aussenküche

Aussenkueche

Es deutete sich schon lange an und ich habe auch schon immer darauf hingewiesen. Der Trend beim Grillen geht weg vom einfachen Würstchengrillen, sondern zum echten Grillvergnügen. Da werden auf der Terrasse oder im Garten mit Gasgrillwagen komplette Menues angerichtet mit allem, was dazugehört.
Die komplette Version, die Aussenküchen, werden auch mehr und mehr gefragt. Waren es in den letzten Jahren eher die Gastronomiebetriebe, die
Aussenküchen gekauft haben, waren es schon im letzten Jahr immer mehr Privatleute, die ihren Gästen etwas ganz besonderes bieten wollten.
Preise von € 1.500,00 Euro waren da normal, ganz schön happig sollte man meinen.
Jetzt hat Activa eine Aussenküche im Lieferprogramm,. die Aussenküche „Dallas“, die oben abgebildet ist. Zum Schnäppchenpreis von € 975,00.
Und in der Rubrik Ausstattung ist der gesamte Lieferumfang nachzulesen.

Nachlese Eisenwarenmesse Köln

Ich hatte es befürchtet. Diese Eisenwarenmesse war eine Riesenenttäuschung. Noch vor wenigen Jahren fand diese Messe in jedem Jahr statt. Aber das Umfeld stimmte nicht mehr und auch die Messe selbst hat sich im Grunde überlebt.
Zum Umfeld:
Die Standmieten sollen un schwindelnde Höhen geklettert sein, die Hotelpreise nicht nur in Köln, sondern auch in der Umgebung sind unbezahlbar. Ein Aussteller berichtete mir, dass er eine Minikajüte auf einem Rheinschiff im Hafen angemietet hatte. Spärlichst ausgestattet für sage und schreibe  Weiterlesen