War doch klar,

daß es so kommen mußte.
Wir im Norden durften heute, 11.6.09, arbeiten.  Um 11:00 Uhr ein verzweifelter Anruf eines Kunden, der ein spezielles und sehr seltenes  Teil zur Baustellenabsicherung benötigte. Hatten wir nicht am Lager und der Hersteller sitzt in Bayern.  Bleibt die Hoffnung, daß der Lieferant keinen Brückentag  hat, so daß das Teil morgen zum Versand kommen kann.
Ähnliches passiert jedes Jahr zum Fronleichnam. Ist doch klar!

Einsichtig: Mindermengenzuschlag zum Teil aufgehoben

Was wir von Mindermengenzuschlag halten, darüber haben wir hier schon reichlich gebloggt. Zuletzt im März war Mindermengenzuschlag ein Thema, weil einer unserer Lieferanten kräftig überzogen hat. Klar, dass auch unsere Kollegen die Rücknahme stürmisch gefordert haben. So eine Entscheidung kann nur von jemandem getroffen worden sein, der weit weg von der „Front“ ist, in einem Büro mit Vorzimmerdame sitzt und dessen Büro mit Ledermöbeln ausgestattet ist.
Da nicht nur unzählige Ersatzteile unter „Mindermengenzuschlag“ fielen, sondern auch kleine Maschinen und eine Vielzahl von Verschleißartikeln, konnte niemand die Entscheidung aus der Lederwarenabteilung nachvollziehen. Als wir merkten, dass die Lederwarenabteilung uneinsichtig war, haben wir sofort sämtliche betroffenen Produkte aus unserem Onlineshop genommen. Unseren Kunden hier vor Ort konnten wir  den Strafzuschlag erklären, auch wenn kräftiges Kopfschütteln die Antwort war, aber im Internet wäre das schwierig geworden und verärgerte Kunden wollen wir nicht.
Jetzt kam ein wenig Marscherleichterung. Der Mindermengenzuschlag von Euro 10 bei Artikeln von 100-200 Euro wurde gestrichen, der Mindermengenzuschlag bis Euro 100 wurde auf Euro 10 reduziert.
Ein erster Schritt zur Einsicht ist schon recht schön, hilft natürlich auch weiter, aber das Problem ist damit keinesfalls gelöst. Warten wir ab, wie die Kunden reagieren. Tatsache ist, der Lieferant hat sich mit der blödsinnigen Entscheidung im März mehr geschadet, als genutzt.

Welche Genauigkeit hat der Ryobi-Akku-Kompressor CP 180 M?

KompressorDiese Frage stellte uns ein Kunde. Grund war, dass er eine sehr genaue Angabe für die exakte Befüllung eines Reifens benötigt.
Eine sicher mögliche Eichung steht in keinem Verhältnis zum Nutzen, aber er kam auf eine großartige Idee. Tankstellen besitzen Reifenfüllgeräte, die meist sehr genau den Luftdruck angeben und auch geeicht sind. Also den Reifen dort füllen und anschließend den Luftdruck mit dem Ryobi-Akku-Kompressor  CP180M überprüfen.
Das Ergebnis verblüffte uns. Gefüllt wurde der Reifen mit dem geeichten Gerät auf genau 2,5 bar. Anschließend kam die Gegenprobe mit dem Ryobi-Kompressor. Da wurden 2,45 bar gemessen.
Eine Abweichung von nur 0,05 bar ist für mich schon fast sensationell gering. Ein weiterer Beweis dafür, dass Ryobi wirklich Qualität herstellt und das Preis-Leistungsverhältnis einfach optimal ist.

Schneller als gedacht: Cedima-Tischsäge CTS-57 G bei uns schon lieferbar!

Gestern vorangekündigt, heute kam die gute Nachricht, der Verkauf der Cedima-Steintrennmaschine  CTS-57 G ist gestartet.  Und das zu einem sehr attraktiven Preis (ich hatte mit einem höheren Preis gerechnet):
Netto Euro 780,00 + MwSt. frei Haus angeliefert
und natürlich nicht nackt, sondern mit einem Diamantblatt D=350 mm.
Wem die Informationen auf unserer Seite nicht ausreichen, für den haben wir ein 4-seitiges Prospektbatt über die CTS-57 G, das wir auf Wunsch per Email oder per Post verschicken.
Immer wieder werden wir gefragt, warum da ein Wassereimer hinten an der Tischsäge hängt (unten auf dem Bild gut sichtbar). Weiterlesen

Vorankündigung: Die neue Cedima-Steintrennmaschine CTS- 57G

CTS57

Heute schon mal in der Vorankündigung: Die neue Cedima-Tischsäge CTS-57G.
Zwar leider noch nicht lieferbar, aber schon mit vielen Vorschußlorbeeren bedacht. Es wurde auch ein wenig Zeit, daß Cedima wieder eine neue Maschine kreiert. Nicht, weil die bisherigen Typen unmodern sind, nein, sie sind nach wie vor aktuell, besonders robust und wartungsarm. Aber die Ingenieure können mehr und das haben sie jetzt wieder gezeigt.
CTS57 TransportstellungDas fängt beim Transport an. Die Füße werden entriegelt und nach oben unter die Wasserwanne geschwenkt. Zum Verladen in ein Fahrzeug versetzt man die Räder an die dafür vorgesehenen Aufnahmen an den Fußtreaversen. So kann die CTS-57G auf der Kante der Ladefläche aufgesetzt und problemlos geschoben werden. Deutlich hier am Bild zu sehen.
Gut zu sehen auf dem Bild ist auch hier der Arm, um mit der Tischsäge Gehrungsschnitte zu machen. Der Schneidarm ist kugelgelagert und kann für Gehrungsschnitte geschwenkt werden. . Ein selbstrastender Sicherungsbolzen arretiert den Arm bei O, 15, 30 und 45 Grad. Zwei tauschbare Gleitplatten aus Messing gewährleisten ein einfaches Verschieben auf dem Führungsholm
GehrungZum Fixieren des Schneidarms in der gewünschten Position werden die Platten mit einer Zentralschraube auf den Holm gepresst.
Daß der Pendelschneidarm stufenlos verstellbar ist, versteht sich von allein, auch ein besonders leichtgängiger Rolltisch mit Mess-Skala und verstellbarem Seitenanschlag vereinfacht die Arbeit.
Was die Maschine weiter auszeichnet, ist die Schnittiefe von 125 mm (mit einem Diamantblatt D=400 mm) und einer Schnittlänge von 600 mm. Die CTS26-G wiegt nur 73 kg.
Der genaue Preis wird noch nicht verraten, aber eins ist sicher, er ist attraktiv. Auch bei dieser Maschine stimmt wieder das Preis-Leistungsverhältnis. Sobald die CTS-57G lieferbar ist, blogge ich den Termin hier rechtzeitig.

Glücksforscher Wolff Horbach in Hamburg

Gestern fand ich eine Einladung des Niederländisch-Deutschen Freundschaftskreises, dem wir auch angehören, unter meiner Post.  Kurz auf den Termin geschaut, 11. Juni und fast ab in den Papierkorb, denn der 11.6. ist bereits fest belegt. Dann sah ich fett gedruckt „Glück kennt keine Grenzen“ und dachte sofort, das wird sicher Wolff Horbach,  der von mir hoch geschätzte Glücksforscher, Blogger und Querdenker aus Köln, interessieren. Weiterlesen

Ehrlich

Freitag kam ein Paket an. Inhalt ein Ryobi-Ladegerät mit Akku und mit einem Schreiben:
„Sehr  geehrte Frau Lalk,
heute kamen gleich zwei Starterkits bei mir an, obwohl ich nur ein Gerät bestellt und auch nur ein Gerät bezahlt habe. Da auf dem beiliegenden Lieferschein (Anlage) die gleiche Auftragsummer steht, wie bei dem Gerät, das ich behalten habe, gehe ich davon aus, dass Sie die Bestellung irrtümlich doppelt zum Versand gebracht haben.
Mit freundlichen Grüßen
XYZ“

Stimmt, der Kunde hat Recht!  Sollte nicht vorkommen, dass eine Bestellung doppelt geliefert wird. Aber dass ein Kunde spontan die Doppellieferung zurück schickt und nicht einmal Portokosten geltend macht, ist schon bemerkenswert. Ehrlichkeit gibt es also doch.
Danke, lieber Herr F., auch wenn ich  mich schon telefonisch bedankt  habe, sollte das auch hier seinen Platz finden-

Neue Dummheiten unserer EU-Politiker ?

In der vergangenen Woche war ich viel unterwegs, Grund auch, warum ich nicht gebloggt habe. Aber aus Hotelzimmern mit dem Notebook zu bloggen, dazu fehlte mir auch der Antrieb. Dafür reichlich Gelegenheit, intensiv Zeitungen zu lesen, insbesondere Fachzeitungen.
Und da fiel mir eine Überschrift ins Auge:
„EU will Cookies reglementieren.“
Was steckt dahinter? Weiterlesen