Europäischer Gerichtshof stärkt den Onlinekäufer

So geht es manchmal. Ist es Zufall?
Gestern Abend, der Beitrag über Garantie und Gewährleistung war seit ein paar Stunden online, lese meine Newsletter.
Im wöchentlichen Newsletter über „Digital Tech“ und „E-Commerce-Trends“, der immer zu meiner Pflichtlektüre gehörte, den ich jetzt nur noch interessehalber lese, fand ich einen wichtigen Artikel über ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Es ging darum, ob der Onlinehändler über Hersteller-Garantien informieren müssen.
Ja, das muss er. Für Online-Händler bedeutet das: In vielen Fällen, in denen Waren anderer Hersteller verkauft werden, muss es ordnungsgemäße und vollständige Informationen zu dessen Garantie geben – auch wenn der Händler sie nicht selbst anbietet.
Den kompletten Artikel können Sie hier lesen:
https://tinyurl.com/574re65h

Grundsätzlich sehe ich aber hier kein Problem, jeder seriöse Händler hilft seinem Kunden, wenn es um Garantieansprüche geht.
Das ist auf Verkaufsplattformen aber nicht immer so ganz einfach.
Wir haben bewusst darauf verzichtet, bei Ebay, Amazon usw. zu verkaufen. Der direkte Kontakt zum Kunden war uns immer wichtig. So konnten wir, wenn es mal ein Problem gab, immer sofort helfen.
Ich kaufe deshalb nur in Ausnahmefällen auf Plattformen, sondern bei Händlern, die man direkt ansprechen kann und die mit viel Liebe ihren Shop betreiben.
Dazu kommt, dass diese kleineren Händler preislich locker mit Ebay und Amazon mithalten können, oft sogar billiger sind, denn die Gebühren bei diesen Plattformen sind nicht ganz ohne und müssen in die Kalkulation des Preises einfließen.

Für Online-Händler bedeutet das: In vielen Fällen, in denen Waren anderer Hersteller verkauft werden, muss es ordnungsgemäße und vollständige Informationen zu dessen Garantie geben – auch wenn der Händler sie nicht selbst anbietet. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem begegnet ein erhebliches Abmahnrisiko!

Foto: Gerd Altmann / Pixelio.de

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