Europäischer Gerichtshof stärkt den Onlinekäufer

So geht es manchmal. Ist es Zufall?
Gestern Abend, der Beitrag über Garantie und Gewährleistung war seit ein paar Stunden online, lese meine Newsletter.
Im wöchentlichen Newsletter über „Digital Tech“ und „E-Commerce-Trends“, der immer zu meiner Pflichtlektüre gehörte, den ich jetzt nur noch interessehalber lese, fand ich einen wichtigen Artikel über ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Es ging darum, ob der Onlinehändler über Hersteller-Garantien informieren müssen.
Ja, das muss er. Für Online-Händler bedeutet das: In vielen Fällen, in denen Waren anderer Hersteller verkauft werden, muss es ordnungsgemäße und vollständige Informationen zu dessen Garantie geben – auch wenn der Händler sie nicht selbst anbietet.
Den kompletten Artikel können Sie hier lesen:
https://tinyurl.com/574re65h

Grundsätzlich sehe ich aber hier kein Problem, jeder seriöse Händler hilft seinem Kunden, wenn es um Garantieansprüche geht. Weiterlesen