BGH Urteile zu Ebay-Abbruchjägern und zu „Shill Bidding“.

Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs, die praxisnäher sind, als viele Urteile, die  oft von Gerichten kommen und nur zum permanenten Kopfschütteln taugen.
Es ging um Eigengebote bei Ebay. Wer diesen Blog regelmäßig liest, weiß, dass ich von Ebay nicht viel halte. Schrecklich gestaltete Seiten auch von sog. Powersellern, unübersichtlich oder, wie es ein Kunde einmal sagte, Ebay ist Deutschlands größter Sperrmüllplatz. Kein Wunder, dass namhafte Hersteller Händlern zwar den Verkauf auf Ebay nicht verbieten (können), aber die Urheberrechte an Bildern und Texten nur für eigene Shops vrgeben.
Wer dann mit ästhetischem Empfinden , die selbstgemachten Fotos bei Ebay sieht, dreht sofort ab, es sei denn, der Preis ist nicht zu toppen.

Bekannt bei Ebay sind die Verkäufer, die ein Produkt zum Verkauf einstellen und selbst auf Ihren
Artikel bieten, um den Preis hochzutreiben. Ganz naseweise Verkäufer setzen ihre Familie einschließlich ihrer haftunfähigen Großmutter ein, mitzubieten, damit der echte Interessent
seine Gebote erhöht. Weiterlesen