Dimas Motorflex – das stinkt (bei Ebay) gewaltig

 

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Originalausschnitt des Angebots

Am Freitag werde ich von einem Kunden auf eine Versteigerung auf der „nichts-ist-unmöglich“ Plattform Ebay aufmerksam gemacht.
Versteigert wurde eine Dimas-Motorflex Baujahr 2007, Ausstellungsstück.
Der Hinweis auf der Angebotsseite, die in völlig falschem Deutsch abfasst ist, lautete wortwörtlich:

Das Gerät wurde nicht Benützt
(Ausstellungsstück)
Baujahr 2007
mit Kombi Schlüssel
mit Beschreibung
Und Garantie Karte von baudax
1,5 jahre Garantie
Neu preis beim Händler (www.baudax.de) kostet das Gerät
998,95 €
Hir ab 600,00 € ist Kostenloser versand da bei
Deutschland, Österreich, Schweiz


Feststellung von mir:
2007 haben wir keine Dimas-Trennjäger mehr verkauft, sondern Husqvarna-Trennjäger. Die sind zwar baugleich, haben aber eine andere Farbe und tragen das Husqvarna-Label. Folglich ist es keine Maschine von uns.
Es gibt auch keine Garantiekarte von Baudax und keine 1,5 Jahre Garantie. Es gibt Garantie von Husqvarna und Garantieleistungen werden von Husqvarna übernommen (früher von Dimas).
Man muss nicht viel Fantasie haben um festzustellen, was da angeboten wurde. Leider war die Auktion vor wenigen Minuten beendet, als wir davon erfahren haben.
Bei Ebay scheint eben nichts unmöglich zu sein.

Hier der Link, solange er noch geschaltet ist!

Weises Urteil

Aus einer Entscheidung des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichtes:
“Der Tritt ins Gesäß einer Mitarbeiterin gehört auch dann nicht
zur ‚betrieblichen Tätigkeit’ eines Vorgesetzten, wenn er mit
der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.“

Husqvarna-Trennjäger Rail – ein Gleistrennschleifer

Heute stelle ich Euch eine Maschine aus unserem Programm vor, die sicher ein gewisses Nischendasein fristet und sich wohl keiner von Euch unterm Weihnachtsbaum wünscht, aber für unsere heutige Hightech-Welt eine ganz besondere Aufgabe hat:
Husqvarna RailDer Husqvarna-Gleistrennschleifer Rail K 1250.
Wie er Name schon sagt, wird der Trennschleifer zum Trennen/Schneiden von Gleisen eingesetzt. Der moderne Eisenbahnverkehr mit Hochgeschwindigkeitszügen und geschweißten Schienensektionen verlangt Schienentrennschleifer von höchster Präzision. Verschweißte Schienenstränge sind bei Temperaturunterschieden erheblichen Druckkräften ausgesetzt. Deshalb muß jeder Schnitt exakt senkrecht erfolgen, um die Belastungen auszuhalten, da sonst Verschiebungen oder Schienenbrüche entstehen können.
Der moderne Zugverkehr kennt auch isolierte Schienenstränge, die Informationen über den Standort eines Zuges auf der Strecke ermöglichen. Schienentrenn- und Schweißarbeiten müssen oft sehr schnell und zwischen verkehrenden Zügen erfolgen, da sonst Verspätungen drohen.
Auf dem Foto erkennt man deutlich die Halterung, die auf der Bahnschiene so befestigt wird, daß der Trennschnitt schnell und gleichzeitig exakt senkrecht erfolgen kann.
Der Husqvarna-Trennschleifer K 1250 Rail, den wir auch in unserem Shop 1a-Diamantscheiben verkaufen, gehört zu den leistungstärksten Schienentrennschleifern auf dem Markt.
Nichts für die Märklin zuhause, aber wer jetzt Lust hat, sich die Rail auf den Gabentisch zu legen, so muß er je nach Größe um die € 2000,00 rüberwachsen lassen.

Absoluter Wahnsinn im Bundesjustizministerium – Teil 2

Da hatte ich mir am 20.11. schon Luft gemacht über den Blödsinn, den die unfähigen Staatssekretäre und Ministerialbeamten im Justizministerium verzapfen.
Dass die immer noch weiter ihre Är Hintern auf vom Steuerzahler bezahlten Sesseln platt drücken dürfen, ist mir unverständlich. Die Frau Minister sollte sie samt und sonders ohne Pension nach Hause schicken.

Nun kann man sagen, ich habe keine Ahnung, ist doch alles garnicht so schlimm. Habe auch keine Ahnung von der Juristerei, aber ich kann 1 + 1 zusammenzählen. Aber der renommierte Anwalt, Dr. Bahr, aus Hamburg, hat den juristischen Sachverstand gerade im Internetrecht, der mir fehlt. Er schreibt: „Der neue Vorschlag offenbart ein weiteres Mal, diesmal in Vollendung, welche Ausmaße inzwischen die Inkompetenz des Gesetzgebers im Online-Bereich angenommen hat.
Wie blind und arrogant die Exekutive und Legislative geworden sind, zeigt sich anschaulich bereits zu Beginn des Diskussionsentwurfes, wo es heißt:…….“

Und weiter: „Aber, und das ist wirklich ein großes Aber: In dem Entwurf stecken an mehreren Stellen weiterhin absolute Wahnsinnigkeiten„.
Wer den Artikel in voller Länge lesen will, hier!

Hier geht es nicht um Pipifax, hier geht es um grundlegende Rechte der Käufer, die im Internet bestellen, es geht auch um die Rechtssicherheit der Onlineshopbetreiber. Gerade das Recht auf Widerruf einer Bestellung muß klar, eindeutig und auch für einen Laien verständlich sein.
Jetzt sollen also 4 seitenlange Gesetzestexte vom Käufer vor dem Kauf durchzulesen sein, was Dr. Bahr süffisant kommentiert:
Bild„Hier können nur Praktiker am Werk gewesen sein, denn ein knapp vierseitiger Text, durch den man sich vor jedem Online-Kauf zu scrollen hat, beeinträchtigt nun wirklich nicht das Einkaufsvergnügen. Zu überlegen wäre, ob man hier aus Verbraucherschutz-Gesichtspunkten nicht den Unternehmer verpflichten sollte, gleich die gesammelten deutsche Rechtswerke – insb. BGB, BGB-InfoV, StGB – mit abzudrucken. Oder noch besser: Bei jeder Warenlieferung muss eine Taschenbuchausgabe der Gesetzesexemplare in Papierform beiliegen, damit der Verbraucher auch gleich seine Rechte sofort nachlesen kann.“

Besser kann man das diesen Knallk Berlinern nicht ins Stammbuch schreiben.
Bleibt die Frage, von welch unfähigen Menschen werden wir regiert. Kann man dazu überhaupt noch Vertrauen haben? Und jetzt folgt als Königsdisziplin der Gesetzestext für den Überwachungsstaat. Gute Nacht!

Foto: P. Kirchhoff, Pixelio

Über Kaminholz und Brennholz – Teil 2

Interessant ist auch ein Vergleich der Energiegehalte und Wirkungsgrade verschiedener Energieträger.
Um 10 eine kWh zu erzeugen werden etwa 2,2 kg trockenes Holz, 1 Liter Öl, 1 Kubikmeter Erdgas, 1,3 kg Steinkohle oder 1,9 kg Braunkohle benötigt. Mit diesen 10 kWh kann dann eine 100 W-Glühbirne 10 Stunden lang betrieben werden, ein Heizlüfter mit 2.000 W eine halbe Stunde in Gang gehalten werden oder zwei bis drei Minuten lang heiß geduscht werden.
Entscheidend für die Energieausbeute von Holz ist der Feuchtegrad, aber auch die Qualität. Ist das Holz lufttrocken und über mehrere Jahre gelagert, dann lassen sich pro Kilogramm ungefähr 4,3 kWh herausholen. Nur noch 3,4 kWh lassen sich erzielen, wenn es Wald trocken und einen Sommer gelagert wurde, und es liefert nur noch ganze 2,8 bis 1,6 kWh, wenn es frisch geschlagen verbrannt wird. Pellets bringen es sogar auf einen Heizwert von 5 kWh.

BildAußerdem hat Holz einen geringeren Schwefelgehalt und setzt daher bei seiner Verbrennung weniger Schwefeldioxid frei als Heizöl & Kohle und es entstehen weniger Stickoxide. Das freut Al Gore und die Klimaschützer.
Wichtig jedoch: Nur mit trockenem, naturbelassenem Holz heizen, das mindestens zwei Jahre gespalten gelagert wurde.
Noch ein paar Hinweise:
Brennholz nur kleinstückig nachlegen, damit die Flammen nicht ersticken.
Vor jedem Anheizen die Asche aus dem Feuerraum und dem Aschenkasten entfernen. Nur frei liegende Roste gewährleisten eine ausreichende Luftverteilung und damit einen sauberen Abbrand.
Holz brennt in verschiedenen Phasen ab. In der Entgasungsphase (lange, leuchtende Flamme) muss ausreichend Luft von unten kommen, damit kein Schwelbrand entsteht, bzw. Ruß- & Pechbildung vermieden werden. Die Luftzuführung kann erst dann gedrosselt werden, wenn die Vergasungsphase beginnt. Sie ist daran erkennbar, wenn die Verbrennung der Glut beginnt und sich kurze, durchscheinende Flammen gebildet haben. Diese Flammen neigen nicht zur Rußbildung.

Welches Holz nehme ich zum Heizen?
Zum Verbrennen eignet sich nicht jedes Holz. Weichhölzer wie Pappel & Weide haben einen geringen Wärmewert. Bei harzigen Hölzern wie Kiefer oder Fichte müssen die Feuerstellen verschlossen sein, weil das heiße Harz regelrecht explodiert und heiße Glut oder Asche heraus schleudern kann. Am besten und ruhigsten brennen die Harthölzer wie Buche oder Eiche, aber auch die Birke hat in unseren nördlichen Regionen viele Liebhaber. Besonders schön – und das in unterschiedlichen Farben – brennt das Holz von Obstbäumen wie Kirsche, Pflaume oder Pfirsich. Aber daran zu kommen, ist schwer, und der Preis dafür liegt auch deutlich höher. Und es muss sich natürlich um eine offene oder nur durch eine Glasscheibe geschützte Brennstelle handeln, damit man das schöne Flammenbild auch sehen kann.
Und wer daran denkt, mit Holz zu heizen und sich einen Kaminofen zulegen will und im Großraum Hamm wohnt, der sollte unbedingt zu Ofenbernd gehen. „Da werdet Ihr geholfen!“
Viele gute Infos auch auf dem Kaminblog!

Foto: Oranier Kaminofen Typ 9110 Bellevue mit 300° Panorama-Blick

Über Kaminholz und Brennholz – Teil 1

Heizen mit Holz ist nicht nur „modern“ und „gemütlich“, sondern auch im Hinblick auf ständig steigende Energiepreise eine sinnvolle Alternative. „Holz machen“ kann zum Sport werden und hilft auch, die Brieftasche für teueres Öl und Gas zu schonen.
Wir merken den neuen Volkssport schon daran, dass der Verkauf von Motorkettensägen, Holzspaltern und Kaminholzsägen immer mehr zunimmt.
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Natürlich gibt es überall fertig gespaltenes Kaminholz zu kaufen, aber das ist natürlich recht teuer und nur in geringen Mengen sinnvoll.
Wer im Supermarkt Kaminholz kauft, der kauft sicher seine Brötchen auch beim Schuster – mal Ofengabi fragen.
Deshalb greifen immer mehr zu Axt, Spaltkeil und Motorkettensäge, um sich einen Brennholzvorrat anzuschaffen.

Holzbeige Kreuzbeige Sonnig 57120

Da es immer wieder Mißverständnisse bei den Begriffen gibt, hier ein kurzer Überblick:
1. Ein Festmeter (fm) ist die Maßeinheit für 1 Kubikmeter feste Holzmasse.
2. Ein Raummeter (rm) oder ein Ster ist das Maß für geschichtete Holzteile, wie zum Beispiel Scheite oder Briketts.
3. Zusammen mit den Luftzwischenräumen ist das dann wieder 1 Kubikmeter.
Grob gerechnet sind 1 rm ungefähr 0,7 Festmeter.
4. Ein Schüttgutmeter (srm) ist das Maß für ein geschüttetes Brennstoffgut, zum Beispiel Pellets oder Hackschnitzel.
1 srm ergibt ungefähr =0,6 Raummeter.
Gerade der Unterschied zwischen Raummeter und Festmeter ist wichtig, wenn es ans Bezahlen geht. Habe mich nämlich dabei selbst einmal über die Löffel barbieren lassen und fm bezahlt und rm bekommen.

Worin unterscheiden sich jetzt die verschiedenen Brennholzarten?
Scheite sind die klassische Form, die nach dem auf Längeschneiden mit der Säge oder dem Teilen mit einer Axt zustande kommt. Komfortabler ist eine Kaminholzsäge – Abb. oben. Das Spalten sorgt für eine bessere Trocknung des Holzes.

Hackschnitzel sind maschinell zerkleinertes Holz in der Größe von 3 bis 5 cm Durchmesser. Sie werden zum Beispiel mit großen, auf Fahrgestelle montierten Häcksler hergestellt, die auch große Bäume in wenigen Minuten häckseln. Der Heizwert der Hackschnitzel hängt entscheidend von ihrem Wassergehalt ab.

Sägerestholz fällt in Holz verarbeitenden Betrieben an. Es kann aus groben Stücken bestehen, aber auch aus Sägemehl und -staub. Dieses Ausgangsmaterial kann dann zu Pellets, Briketts oder Hackschnitzeln verarbeitet werden.
Pellets sind meist runde, wenige cm große Pressstränge aus Säge- oder Hobelspänen. Als Bindemittel dient das natürliche Harz. Ihr Heizwert ist halb so groß wie der von Heizöl.
Holzbriketts werden aus dem gleichen Materialien hergestellt wie Pellets, sind aber so groß wie Briketts.

Wir haben Verwandte, die das gesamte Haus mit Holz heizen, der Garten gleicht einem riesigen Holzlager. Nun will man natürlich wissen, wieviel Holz benötige ich überhaupt, um mein Haus komplett mit Holz zu heizen und warmes Wasser zu bekommen?
Ausgangspunkt ist beispielsweise ein Haus mit einer Wohnfläche von 150 qm und einer Heizlast von 12 KW.
Dieser Haushalt benötigt bis zu 13 rm Stückholz oder bis zu 7 srm Pellets oder bis zu 30 srm Hackschnitzel. Vergleichsweise 3.000 l Heizöl oder 3.000 Kubikmeter Erdgas, natürlich ein normaler Winter vorausgesetzt.

Fortsetzung folgt!

Foto Holzbeige: Hamfel, Pixelio

Die spinnen, die Berliner….

Ministerialbeamten.
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Als kleiner Junge habe ich mal geglaubt, die Ministerialbeamten in der Regierung seien die Creme de la Creme.
Glücklicherweise hat man als Kind ein Recht auf Irrtum. Ich habe heute den Eindruck, da sitzt eine Ministerialbürokratie, die entweder so weit vom Bürger entfernt ist, dass sie nicht mehr weiß, was sie da für uns so fabriziert, oder sie sind so schlecht, dass sie nur noch im Justizministerium geballten Unterschlupf fanden.
Worum geht es?
Da hat sich vor mehr als 2 Jahren unsere Justizministerin etwas ausgedacht, was richtig gut ist und Rechtssicherheit bringen sollte. Da Onlineshops insbesondere wegen der sog. „Widerrufsbelehrung“ abgemahnt wurden, hat sie eine eigene Widerufsbelehrung herausgebracht und allen Onlineshops empfohlen.
Dumm gelaufen für die Onlineshops, die diese Widerrufsbelehrung übernommen haben. Sie wurden erneut kräftig abgemahnt, denn mehrere Gerichte kassierten diesen Blödsinn, den unsere Berliner Ministerialbürokratie „verbrochen“ hat.
Mit einem Diskussionsentwurf der „Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung“ reagiert das Bundesjustizministerium endlich auf die Kritik und hat in Anlehnung an „TrustedShops“ einen neuen Mustertext erarbeitet. Hoffnung keimt auf.
Soweit so gut und ja auch richtig.
ABER:
Wir kennen ja unsere Ministerialbeamten, wenn die etwas machen, dann richtig und meistens ja auch richtig falsch. Anders als von DIHK und Trusted Shops vorgeschlagen sollen Händler entsprechend dem Entwurf verpflichtet werden, in der Belehrung viele Paragrafen im Wortlaut wiederzugeben. Damit umfasst der Text – abhängig vom speziellen Fall – zum Teil über 1.700 Wörter, das sind rund vier DIN-A4-Seiten Text. Nur für die Widerrufsbelehrung, nicht für die gesamten AGBs! Welcher Verbraucher kann das lesen, will das lesen? Können die nicht anders? Ist das tatsächlich im Sinne des Verbrauchers?
Aber das ist ja nicht alles, denn gründlich und klug, wie diese Leute im Ministerium sind wird von TrustedShops kritisiert, dass das Muster nach aktueller Planung weiterhin Bestandteil der Verordnung BGB-InfoV bleibt und auch künftig keinen Gesetzesrang hat. Dadurch sei es nach wie vor möglich, dass Gerichte Textbestandteile monieren, weil sie dem übergeordneten Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) widersprechen. Händler hätten bei Verwendung des neuen Musters auch in Zukunft keine Rechtssicherheit.
Kann mir jemand erklären, was dann dieser Blödsinn soll, warum das ganze Bohei? Da werden irgendwelche Beamte monatelang auf Kosten der Steuerzahler beschäftigt und das, was als Ergebnis steht, kann ich nur noch als Sondermüll bezeichnen. Ministerialbeamte der Kreisklasse verschwenden Steuergelder bundesligareif.
Und da man sich nicht einmal schämt, diesen Erguß zu veröffentlichen, kann er hier nachgelesen werden.

Bauheizer – wieviel Wärme benötige ich überhaupt?

BildJetzt wo es kalt wird, teilweise sogar bereits Schnee gefallen ist, rufen Kunden an und fragen, was für ein Bauheizgerät benötige ich für meinen Bau, meine Halle, mein Lager? Unabhängig davon, ob ich mit Öl, Strom oder Gas heizen will, dafür gibt es Faustformeln, wie die unseres Lieferanten Wilms, die ich unten einstelle.
Diese Faustformeln für Gebäude und Hallen gehen von einer max. Temperaturerhöhung (Differenz zwischen der niedrigsten, angenommenen Außentemperatur und der gewünschten Innentemperatur) von 30 K (30 °C) aus.
Für davon abweichenden Temperaturerhöhungen ist die gemäß Formel ermittelte Leistung je 5 K (5° C) um 17% zu reduzieren oder zu erhöhen.
Ein wenig rechnen muß man, ist aber ganz einfach.
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1. Unsanierte Altbau-Räume oder Rohbauten vor Anbringung der Wärmedämmung
a. Öl- oder Gasheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,058 = Heizleistung (kW)
b. Elektroheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,041 = Heizleistung (kW)

2. Altbau-Räume mit mittelmäßiger Wärmedämmung
a. Öl- oder Gasheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,040 = Heizleistung (kW)
b. Elektroheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,030 = Heizleistung (kW)

3. Neubau-Räume mit fertiggestellter Wärmedämmung
a. Öl- oder Gasheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,025 = Heizleistung (kW)
b. Elektroheizer:
Rauminhalt (m³) x Faktor 0,020 = Heizleistung (kW)

Ganz einfach, oder? Und wer noch Infos über ölbtriebene Bauheizer haben möchte, einfach hier klicken.
Und die schönste und angenehmste Wärme kommt von unseren Bauheizern mit Infrarot. Da geht Sonne auf, da wird direkt gewärmt, nicht erst teuer die Luft.
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Foto Rechenschieber: Claudia Hautumm, Pixelio

Ein Kollege: „Fachwissen als Beratungsvorteil“

Im „Shopbetreiber-Blog“ fand ich heute ein bemerkenswertes Interview mit einem Kollegen, der in seinem Onlineshop hochwertige Elektrogräte verkauft.
Gefragt nach Tipps für seine Kollegen sagte er u. a.:
„Fachwissen ist das wichtigste Argument für eine gute Kundenberatung. Kunden merken schnell wenn man nur Ware durchschiebt ohne die Produkte zu kennen – was Misstrauen schafft.“
Gut, dass das einmal so klar angesprochen wurde. Auch wir grenzen uns eindeutig von diesen „Durchreicheshops“ ab, bieten auf jeder Seite dem Kunden an, uns anzurufen oder anzumailen, wenn er Fragen hat oder eine Beratung wünscht. Wir sind sicher, dass langfristig nicht der „billige Jakob“ überlebt, sondern der Internet-Fachhändler, der einen sauberen, ehrlichen Shop betreibt und dem Kunden Sicherheit* bietet und auch nach dem Verkauf für ihn da ist, wenn es z.B. um Garantie oder Service geht.
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Unser 4 Onlineshops sind übigens alle von „TrustedShops“ lizensiert und bieten den Kunden eine „Geld-zurück-Garantie“.

*Zwei Drittel der deutschen Internetshopper haben bereits einmal eine Bestellung abgebrochen, weil ihnen der besuchte Shop nicht seriös genug erschien (IWB Trendscout 2007)

Und noch nicht mal der 1. Advent…..

Bild….nein, noch fast 3 Wochen bis dahin. Eben bekomme ich die „Sold out Liste“ (auch da wieder ein englischer Begriff, warum nicht einfach „ausverkauft“??) der Weihnachtsbeleuchtung.
In dem Outdoorbereich der Weihnachtsbeleuchtung stehen im Baudaxshop die Ampel überwiegend auf rot = nicht lieferbar. Aber auch der Indoorbereich ist schon ziemlich gerupft. Eine Nachfrage bei unserem Lieferanten ergab, dass es bei ihm nicht besser sei, auch er habe sich viel stärker eingedeckt als im Vorjahr. Das ist zwar kein Trost, aber es zeigt, dass in erster Linie die Nachfrage nach qualitativ hochwertiger Adventbeleuchtung vorhanden ist und nicht nach billigem Zeugs. Es stimmt also, Qualität ist wieder gefragt, die „Geiz ist geil Masche“ scheint endgültig vorbei.