Warum kaufen Sie eigentlich nicht auf Rechnung?

Immer wieder lese ich in Kritiken über Onlineshops, dass man die Lieferung ordnungsgemäß widerrufen und zurückgeschickt hat, aber die Rückzahlung auf sich warten lässt. Das ist mehr als ärgerlich, denn oft schleicht sich das Gefühl ein, kann der Shopbetreiber nicht mehr oder will er nicht schnell zurückzahlen?
Trusted Shops ist da eine erste Hilfe, denn bis 100 € ist man versichert. Darüber hinaus ist die Versicherung kostenpflichtig.
Aber man muss vor dem Kaufabschluss Trusted Shops mit ins Boot holen, erst dann beginnt die Versicherung. Das ist bei Vorkasse sehr wichtig. Paypal hat einen Käuferschutz, wenn auch nicht ganz unkompliziert, ebenso die Zahlung per Kreditkarte oder Lastschrift. Aber muss das überhaupt sein?

Rainer Sturm / pixelio.de

Ich verstehe jeden Kunden, der skeptisch ist, wenn er erst Geld „auf den Tisch legen muss“, um dann erst beliefert zu werden.
Dagmar und ich haben 2004 neben unserem stationären Handel den ersten von sechs Shops eröffnet. Da gab es die vielen Zahlungsoptionen, die man heute findet, noch nicht. Natürlich waren die Kunden sehr vorsichtig, der Onlinehandel boomte noch nicht und so mussten wir als Shopbetreiber Verständnis für die Befürchtungen aufbringen.
Wir haben dann eine tolle Möglichkeit mit einer Sparkasse gefunden, die als Treuhänder fungierte. Die Zahlung per Vorkasse ging nicht auf unser Bankkonto, sondern auf ein Treuhandkonto bei der Sparkasse.
Die wiederum hat uns das Geld erst dann weitergeleitet, wenn der Kunde schriftlich bestätigt hatte, dass die Ware ordnungsgemäß und fehlerfrei eingetroffen war. So hatte der Käufer die absolute Sicherheit, seine Ware zu erhalten und keinen Verlust zu erleiden.
Natürlich mussten wir dafür ein paar Prozent für das Treuhandverfahren an die Sparkasse zahlen, aber Skonto, Paypal, Kreditkarten sind auch nicht ohne Kosten und Skonto macht ja auch immer 2% aus, die der Kunde bei Vorkasse abziehen konnte.
Wir lernten dann einen Finanzdienstleister kennen, der Kunden den Kauf auf Rechnung ermöglichte. Wählte der Kunde an der Kasse „Kauf auf Rechnung“ aus, wurde der Kunde in Bruchteilen von Sekunden geprüft, ob es irgendwo Negativmerkmale über ihn gab. War der Kunde „clean“ wurde die Bestellung freigegeben. Auch hier kassierte der Finanzdienstleister ein paar Prozent, denn für den Fall, dass der Kunde nicht bezahlte, wurde trotzdem an uns ausgezahlt. Der Finanzdienstleister hat dann notfalls auf dem Klageweg seine Forderung gegen den Kunden realisiert. Allerdings kam das kaum vor.
Aber so waren wir wieder Vorreiter und einer der ersten Shops, der privaten Kunden den Kauf auf Rechnung ermöglichte.
Einen geringfügigen Nachteil für den Kunden gab es, es wurde nur an die Rechnungsanschrift geliefert, eine abweichende Lieferanschrift wurde aus Sicherheitsgründen nicht genehmigt.
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Eine Bestellung widerrufen und dann?

Wer kennt das nicht? Ein Onlineeinkauf kommt an., man packt das Paket hoffnungsfroh aus und stellt fest, dass man sich das gekaufte Teil anders vorgestellt hat.
Zum Glück gibt es ja das verbriefte Widerrufsrecht. Es heißt ja WiderrufsRECHT und nicht „Widerrufskulanz“.
Es sind Berge an Bestellungen, die zurückgegeben werden. Teilweise werden sie dann vernichtet, teilweise werden die von Händlern günstig aufgekauft und neu verscherbelt. Die großen Händler haben den Widerruf schon eingepreist, kleineren Händlern tun die Rückgaben echt weh.
Leider wird das Widerrufsrecht auch ausgenutzt. Auf einem Seminar für den Onlinehandel lernte ich einen Händler kennen, der total angefressen war. Er verkauft in seinem Shop Brautkleider. Vor ein paar Tagen war bei ihm ein Brautkleid zurückgekommen mit dem Vermerk „Passt leider nicht“. Allerdings befand sich auf dem Kleid ein Rotweinfleck. Na ja, er hatte zwar mit der Kundin telefoniert, wollte wenigstens die Kosten für
eine Reinigung und die Kosten für eine Wiederherstellung zum erneuten Verkauf, aber das lehnte die Kundin ab mit dem schönen Satz: „Wenn Sie das machen, weiß ich ja, was ich zu tun habe.“ Weiterlesen

Die Geschichte vom toten Esel

Annett Bockhoff / pixelio.de

Ein Junge vom Land zog zum Viehmarkt und kaufte bei einem Bauern einen Esel für 100 Euro.
Der Bauer versprach, den Esel am nächsten Tag vorbeizubringen.
Am folgenden Tag fuhr der Bauer auf den Hof und sagte:
„Es tut mir Leid, Junge, ich habe schlechte Nachrichten für Dich. Der Esel ist tot.”
Der Junge antwortete: „Na gut. Gib mir mein Geld zurück!” Der Bauer zuckte mit den Schultern.
„Geht nicht. Ich habe das Geld bereits ausgegeben.”
Darauf der Junge: „Einverstanden, dann lade den toten Esel eben ab!”
Der Alte fragte: „Was machst Du denn mit ihm?”
Der Junge antwortete: „Ich werde ihn in einer Lotterie verlosen!”
Der Bauer sagte: „So ein Quatsch. Man kann einen toten Esel doch nicht verlosen.”
Der Junge sagte: „Klar kann ich das!
Pass gut auf:
Ich sage einfach niemandem, dass der Esel tot ist.”

Einige Wochen später traf der alte Bauer den Jungen wieder und fragte ihn:
„Wie ist denn das mit dem toten Esel ausgegangen?”
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Amazon lässt schwangere Gewerkschafterin Müll aufsammeln !

Dass ich kein Fan von Amazon bin, habe ich schon oft geschrieben. Ich kaufe aber auch ab und zu bei Amazon, weil Amazon in Sachen Auswahl einfach stark ist und ich manche Dinge nur in den Shops bekomme, die bei Amazon gelistet sind.
Immer wieder kommt Amazon in die Schlagzeilen, wenn es um den Anstand geht. Ich meine den Anstand zwischen den Vorgesetzten und den „kleinen“ Angestellten.
Da tauchte sogar im vergangenen Jahr die Frage auf, ob Angestellte in Flaschen pinkeln müssen, weil die Pinkelpause zu lange dauern würde.
Auch berichtete die Zeitung „Welt“ 2015 von einer „Versklavung der Mitarbeiter in Polen„.
Auch war die schon einmal die Rede von Betrügereien auf dem Amazon-Marktplatz. Das sollte Amazon aber wohl mittlerweile in den Griff bekommen haben.
Einfach mal in die Suche hier im Blog Amazon eingeben, da ist schon einiges zusammengekommen.

Aber ganz übel ist der Umgang mit den Mitarbeitern. Wertschätzung von Mitarbeitern? Nein, die scheint es nicht zu geben.
Da ist immer noch das Leadership der 50iger  Jahre vorhanden, das geprägt ist von Macht auf der einen und Angst auf der anderen Seite.  Dass Mitarbeiter DAS Kapital einer Firma bilden, scheint Amazon nicht kapiert zu haben oder will es nicht kapieren.

Nun hat Amazon wohl Angst vor schlagkräftigen Gewerkschaften, besonders wohl von der neuen Gewerkschaft , der „Amazon-Labour-Union“ Und wie verhindert man eine Gewerkschaft? Ganz einfach, man diskriminiert Mitglieder.
So berichtet die Zeitung „VICE“ dass ein Organisator der Gewerkschaft entlassen wurde, weil er mit Ware gefüllte Behälter transportierte, ohne eine Trittleiter zu benutzen. Wie bitte?

Aber es kommt noch heftiger, wie Vice berichtet.
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Europäischer Gerichtshof stärkt den Onlinekäufer

So geht es manchmal. Ist es Zufall?
Gestern Abend, der Beitrag über Garantie und Gewährleistung war seit ein paar Stunden online, lese meine Newsletter.
Im wöchentlichen Newsletter über „Digital Tech“ und „E-Commerce-Trends“, der immer zu meiner Pflichtlektüre gehörte, den ich jetzt nur noch interessehalber lese, fand ich einen wichtigen Artikel über ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Es ging darum, ob der Onlinehändler über Hersteller-Garantien informieren müssen.
Ja, das muss er. Für Online-Händler bedeutet das: In vielen Fällen, in denen Waren anderer Hersteller verkauft werden, muss es ordnungsgemäße und vollständige Informationen zu dessen Garantie geben – auch wenn der Händler sie nicht selbst anbietet.
Den kompletten Artikel können Sie hier lesen:
https://tinyurl.com/574re65h

Grundsätzlich sehe ich aber hier kein Problem, jeder seriöse Händler hilft seinem Kunden, wenn es um Garantieansprüche geht. Weiterlesen

Unterschied: Garantie, Gewährleistung oder Kulanz?

Vor ein paar Tagen sagte ein Bekannter, er würde nie mehr ein Produkt der Firma XY kaufen, die hätten nur sechs Monate Garantie und prompt nach sieben Monaten trat ein Totalschaden auf. Er würd jetzt streng darauf achten, immer nur Maschinen (er ist Handwerker) kaufen, die mind. ein Jahr Garantie bieten.
Ich konnte ihn aufklären, dass seine Rechte nicht erledigt seien.
Da das Thema immer wieder zur Sprache kommt, habe ich hier schon einmal die Unterschiede zwischen Gewährleistung (verbrieftes Recht für den Käufer) und Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers)  erklärt.
Hier noch einmal aus der Zeit, als wir unsere Firma noch nicht verkauft hatten:

„Wenn Privatkunden anrufen, wird zum Schluss eines Gesprächs häufig die Frage gestellt: “Wie lange ist die Garantie?“
Gemeint ist aber in der Regel nicht die Garantie, sondern die Gewährleistung.
Ich versuche das immer ein wenig zu erklären, damit unsere Kunden für den Fall des Falles Sicherheit haben.
Wichtig ist nämlich die Gewährleistung, denn damit haben die Kunden einen gesetzlich geregelten Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Gewährleistung ist also weder Großzügigkeit, noch Kulanz, sondern verbrieftes Recht. Sie beträgt für neue und bewegliche Geräte zwei Jahre. Sie tritt ein für den Fall, dass der Mangel bereits bei Übergabe an den Käufer vorhanden bzw. ursächlich war.
Aber Achtung: Hier ist ein kleiner Haken zu beachten. Nur innerhalb von sechs Monaten nach Kauf ist die Gewährleistung für den Kunden komfortabel. Da gibt er das Gerät zum Verkäufer, der entweder nachbessert oder gleich tauscht, es sei denn, dass sofort zu erkennen ist, dass es ein Bedienungsfehler ist oder das Verschulden beim Kunden liegt. Wenn man zum Beispiel einen Rasenmäher mit Dieselöl betankt und der Motor streikt, entfällt natürlich die Gewährleistung. Nach Ablauf von sechs Monaten wird es aber schon schwieriger für den Käufer. Dann muss er nämlich beweisen, dass der Defekt von Beginn an vorhanden war oder dass es sich um einen Fertigungsfehler oder Fehler handelt, der beim Hersteller zu suchen ist.
Das ist schwierig oder nahezu unmöglich. Da kommt es dann auf den Verkäufer an, stellt er sich stur oder kommt er dem Kunden entgegen.
Also: Zwei Jahre Gewährleistung klingt zwar gut, aber praktisch ist es ein halbes Jahr.
Dumm gelaufen? Nicht unbedingt, denn jetzt kommen zwei weitere Begriffe ins Spiel.
Zunächst die Garantie. Weiterlesen

Immer wieder Abzocke-Mails

Mindestens drei-viermal im Monat bekomme ich Mails, die ähnlich sind wie diese. Man verlangt ein wenig Geld, um ein Paket zustellen zu können, weil nicht geliefert werden konnte, da die Adresse falsch sei, oder mal wie hier, um Zollkosten zu zahlen.
Dabei ist das Layout professionell gemacht, das DHL-Loge in gelb/rot, aber wenn man auf den Absender schaut, steht da eine Adresse, die nichts, aber überhaupt nichts mit DHL zu tun hat.
EINFUHRZOLL/STEUERZAHLUNG IST ERFORDERLICH
Hallo 
Ihre DHL-Sendung mit der Frachtbriefnummer 5064395946 kommt im Land an und muss verzollt werden.
Für Ihre Sendung sind Einfuhrzölle/Steuern und Abfertigungsgebühren fällig. Der Betrag beträgt 2,99 €.
Um Auswirkungen auf die Lieferung zu vermeiden, zahlen Sie uns diesen Betrag jetzt sicher online.
Klicken Sie hier , um zu bezahlen, die Berechnung anzuzeigen und das entsprechende Dokument herunterzuladen
LIEFERINFORMATIONEN
Frachtbrief Nr. 5064395946
Voraussichtliches Lieferdatum Donnerstag, 28. April 2022
Vielen Dank, dass Sie die On-Demand-Lieferung verwenden.
DHL Express – Exzellenz. Einfach geliefert.

Für wie dumm halten denn diese Idioten die Mailempfänger? Okay, sicher gibt es ein paar Neugierige, die auf „hier“ klicken, vielleicht auch ein paar, die zahlen, aber für € 2,99 wären die besser ein Eis essen gegangen.
Dass man auf Fake-Shops reinfällt, mag ja sicher mal sein, aber so ein Blödsinn ist ganz schnell durchschaubar.
Neulich berichtete TrustedShops von Fake-Anzeigen bei „Ebay-Kleinanzeigen“.  Da wurden Wohnungen billig angeboten. Z.B. Miete pro Monat € 500 für 150 qm Wohnfläche. Wenn da nicht alle Warnlampen angehen, dem ist dann nicht zu helfen.

 

 

ACHTUNG: Betrugsmasche bei Ebay-Kleinanzeigen

Der Händlerbund warnt vor einer Betrugsmasche, die bei Ebay-Kleinanzeigen auffällig wurde:

Betrugsmaschen bei Ebay Kleinanzeigen haben Konjunktur und sind nicht immer einfach zu erkennen. In einem neuen Fall versuchen Betrüger offenbar, leichtgläubige Nutzer mit der „Sicher-Bezahlen“-Funktion auszutricksen. Zur Kontaktaufnahme wird dabei nicht die entsprechende Funktion innerhalb des Portals genutzt, sondern WhatsApp, wie der SWR berichtet. Verkäufer, die ihre Handynummer angegeben haben, werden bei WhatsApp angeschrieben und die vermeintlichen Kunden wollen die Ware direkt kaufen.

Zur Bezahlung wollen sie die vermeintlich sichere „Sicher-Bezahlen“-Variante nutzen. Allerdings wird dann kein Link zu der entsprechenden Option des Kleinanzeigen-Portals geschickt, sondern ein gefälschter Link, der täuschend echt aussehen soll. Wer dort dann seine Bankdaten angibt, hat ein Problem, denn anstatt das Geld zu überweisen, „räumen die Betrüger dann das Bankkonto leer“, so der SWR.

Perfide Masche

Die meisten Menschen, die regelmäßig im Netz unterwegs sind, gehen mittlerweile davon aus, nicht auf solche Maschen hereinfallen zu können, doch hier ist tatsächlich Vorsicht angesagt. Die nachgebaute Ebay-Kleinanzeigen-Seite kann auch erfahrene Nutzer hinters Licht führen. Die Betrüger bieten sogar einen „Live-Support-Chat“, der sicherstellt, dass die Nutzer die richtigen Bestätigungs- und Sicherheitsfragen angeben. Damit sichern sich die Betrüger allerdings letztendlich den Zugang zum Konto.

Um sich bestmöglich vor dem Betrug zu schützen, sollte der Kontakt mit etwaigen Käufern vollständig über Ebay Kleinanzeigen laufen. Wer sicher gehen möchte, sollte keine Handynummer angeben und ohnehin: Niemals auf Links klicken, die von möglichen Käufern geschickt werden. Die Chance, das verlorene Geld zurückzubekommen, wenn man Betrügern doch auf den Leim gegangen ist, ist sehr gering.

Frohe Ostertage

Allen Lesern wünsche ich aus dem echten Norden frohe und sonnige Ostertage mit Theodor Storm:
Ich ließ den Blick am Horizonte gleiten.
Zu mir herüber scholl verheißungsreich
mit vollem Klang das Osterglockenläuten.
Wie brennend Silber funkelte das Meer.
Die Inseln schwammen auf dem hohen Spiegel,
die Möwen schossen blendend hin und her,
eintauchend in die Flut die weißen Flügel.
In tiefer Erde bis zum Deichesrand
war sammetgrün die Wiese aufgegangen.
Der Frühling zog prophetisch über Land.
Die Lerchen jauchzten, und die Knospen sprangen.
Entfesselt ist die urgewaltge Kraft.
Die Erde quillt, die jungen Säfte tropfen.
Und alles treibt, und alles webt und schafft.
Des Lebens vollste Pulse hör ich klopfen.
(Theodor Storm)

Kennst Du Deine Rechte beim Onlinekauf? Teil 2

Wer kennt das nicht? Bestellung ist eingetroffen, aber es gibt gute Gründe, die Bestellung nicht zu behalten, sondern zu stornieren.
Also das Widerrufsformular ausfüllen (sollte bei jeder Lieferung mitgeliefert werden oder schon vorab mit der Auftragsbestätigung gekommen sein) und per Mail abschicken. Da macht es Sinn, dass man beim Outlook die Option „Zustellbetätigung anfordern“ anklickt, dann kann später der Lieferant nicht sagen, dass er sie nicht bekommen hat.
Aber dann stellt man fest, dass man die Verpackung schon entsorgt oder so beschädigt hat, dass man die Lieferung nicht mit der Originalverpackung zurückschicken kann. Keine Panik, man kann mit jeder vernünftigen Verpackung sogenannte „alltäglichen“ Verpackung zurückliefern, auch wenn ein paar ganz schlaue Shops in den AGBs schreiben, dass in der Originalverpackung zurückgeliefert werden muss.
Aber wie überall, es gibt auch Ausnahmen. Es gibt Artikel, die eine besonders aufwendige Verpackung haben. Ein Schmuckstück zum Beispiel, das in einer aufwendigen Verpackung ankommt. Da muss die Originalverpackung zum Rückversand genommen werden. Ist sie zerstört oder nicht mehr vorhanden, kann der Lieferant die Kosten dafür verlangen.
Und daran denken, 14 Tage nach Eintreffen der Bestellung muss der Versand erfolgt sein. Deshalb ist es wichtig, die Versandquittung, die man vom Logistiker bekommt, aufzubewahren.
– Foto Maret Hosemann / Pixelio.de –