Die Geschichte vom toten Esel

Annett Bockhoff / pixelio.de

Ein Junge vom Land zog zum Viehmarkt und kaufte bei einem Bauern einen Esel für 100 Euro.
Der Bauer versprach, den Esel am nächsten Tag vorbeizubringen.
Am folgenden Tag fuhr der Bauer auf den Hof und sagte:
„Es tut mir Leid, Junge, ich habe schlechte Nachrichten für Dich. Der Esel ist tot.”
Der Junge antwortete: „Na gut. Gib mir mein Geld zurück!” Der Bauer zuckte mit den Schultern.
„Geht nicht. Ich habe das Geld bereits ausgegeben.”
Darauf der Junge: „Einverstanden, dann lade den toten Esel eben ab!”
Der Alte fragte: „Was machst Du denn mit ihm?”
Der Junge antwortete: „Ich werde ihn in einer Lotterie verlosen!”
Der Bauer sagte: „So ein Quatsch. Man kann einen toten Esel doch nicht verlosen.”
Der Junge sagte: „Klar kann ich das!
Pass gut auf:
Ich sage einfach niemandem, dass der Esel tot ist.”

Einige Wochen später traf der alte Bauer den Jungen wieder und fragte ihn:
„Wie ist denn das mit dem toten Esel ausgegangen?”
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Amazon lässt schwangere Gewerkschafterin Müll aufsammeln !

Dass ich kein Fan von Amazon bin, habe ich schon oft geschrieben. Ich kaufe aber auch ab und zu bei Amazon, weil Amazon in Sachen Auswahl einfach stark ist und ich manche Dinge nur in den Shops bekomme, die bei Amazon gelistet sind.
Immer wieder kommt Amazon in die Schlagzeilen, wenn es um den Anstand geht. Ich meine den Anstand zwischen den Vorgesetzten und den „kleinen“ Angestellten.
Da tauchte sogar im vergangenen Jahr die Frage auf, ob Angestellte in Flaschen pinkeln müssen, weil die Pinkelpause zu lange dauern würde.
Auch berichtete die Zeitung „Welt“ 2015 von einer „Versklavung der Mitarbeiter in Polen“.
Auch war die schon einmal die Rede von Betrügereien auf dem Amazon-Marktplatz. Das sollte Amazon aber wohl mittlerweile in den Griff bekommen haben.
Einfach mal in die Suche hier im Blog Amazon eingeben, da ist schon einiges zusammengekommen.

Aber ganz übel ist der Umgang mit den Mitarbeitern. Wertschätzung von Mitarbeitern? Nein, die scheint es nicht zu geben.
Da ist immer noch das Leadership der 50iger  Jahre vorhanden, das geprägt ist von Macht auf der einen und Angst auf der anderen Seite.  Dass Mitarbeiter DAS Kapital einer Firma bilden, scheint Amazon nicht kapiert zu haben oder will es nicht kapieren.

Nun hat Amazon wohl Angst vor schlagkräftigen Gewerkschaften, besonders wohl von der neuen Gewerkschaft , der „Amazon-Labour-Union“ Und wie verhindert man eine Gewerkschaft? Ganz einfach, man diskriminiert Mitglieder.
So berichtet die Zeitung „VICE“ dass ein Organisator der Gewerkschaft entlassen wurde, weil er mit Ware gefüllte Behälter transportierte, ohne eine Trittleiter zu benutzen. Wie bitte?

Aber es kommt noch heftiger, wie Vice berichtet.
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Europäischer Gerichtshof stärkt den Onlinekäufer

So geht es manchmal. Ist es Zufall?
Gestern Abend, der Beitrag über Garantie und Gewährleistung war seit ein paar Stunden online, lese meine Newsletter.
Im wöchentlichen Newsletter über „Digital Tech“ und „E-Commerce-Trends“, der immer zu meiner Pflichtlektüre gehörte, den ich jetzt nur noch interessehalber lese, fand ich einen wichtigen Artikel über ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Es ging darum, ob der Onlinehändler über Hersteller-Garantien informieren müssen.
Ja, das muss er. Für Online-Händler bedeutet das: In vielen Fällen, in denen Waren anderer Hersteller verkauft werden, muss es ordnungsgemäße und vollständige Informationen zu dessen Garantie geben – auch wenn der Händler sie nicht selbst anbietet.
Den kompletten Artikel können Sie hier lesen:
https://tinyurl.com/574re65h

Grundsätzlich sehe ich aber hier kein Problem, jeder seriöse Händler hilft seinem Kunden, wenn es um Garantieansprüche geht. Weiterlesen

Unterschied: Garantie, Gewährleistung oder Kulanz?

Vor ein paar Tagen sagte ein Bekannter, er würde nie mehr ein Produkt der Firma XY kaufen, die hätten nur sechs Monate Garantie und prompt nach sieben Monaten trat ein Totalschaden auf. Er würd jetzt streng darauf achten, immer nur Maschinen (er ist Handwerker) kaufen, die mind. ein Jahr Garantie bieten.
Ich konnte ihn aufklären, dass seine Rechte nicht erledigt seien.
Da das Thema immer wieder zur Sprache kommt, habe ich hier schon einmal die Unterschiede zwischen Gewährleistung (verbrieftes Recht für den Käufer) und Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers)  erklärt.
Hier noch einmal aus der Zeit, als wir unsere Firma noch nicht verkauft hatten:

„Wenn Privatkunden anrufen, wird zum Schluss eines Gesprächs häufig die Frage gestellt: “Wie lange ist die Garantie?“
Gemeint ist aber in der Regel nicht die Garantie, sondern die Gewährleistung.
Ich versuche das immer ein wenig zu erklären, damit unsere Kunden für den Fall des Falles Sicherheit haben.
Wichtig ist nämlich die Gewährleistung, denn damit haben die Kunden einen gesetzlich geregelten Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Gewährleistung ist also weder Großzügigkeit, noch Kulanz, sondern verbrieftes Recht. Sie beträgt für neue und bewegliche Geräte zwei Jahre. Sie tritt ein für den Fall, dass der Mangel bereits bei Übergabe an den Käufer vorhanden bzw. ursächlich war.
Aber Achtung: Hier ist ein kleiner Haken zu beachten. Nur innerhalb von sechs Monaten nach Kauf ist die Gewährleistung für den Kunden komfortabel. Da gibt er das Gerät zum Verkäufer, der entweder nachbessert oder gleich tauscht, es sei denn, dass sofort zu erkennen ist, dass es ein Bedienungsfehler ist oder das Verschulden beim Kunden liegt. Wenn man zum Beispiel einen Rasenmäher mit Dieselöl betankt und der Motor streikt, entfällt natürlich die Gewährleistung. Nach Ablauf von sechs Monaten wird es aber schon schwieriger für den Käufer. Dann muss er nämlich beweisen, dass der Defekt von Beginn an vorhanden war oder dass es sich um einen Fertigungsfehler oder Fehler handelt, der beim Hersteller zu suchen ist.
Das ist schwierig oder nahezu unmöglich. Da kommt es dann auf den Verkäufer an, stellt er sich stur oder kommt er dem Kunden entgegen.
Also: Zwei Jahre Gewährleistung klingt zwar gut, aber praktisch ist es ein halbes Jahr.
Dumm gelaufen? Nicht unbedingt, denn jetzt kommen zwei weitere Begriffe ins Spiel.
Zunächst die Garantie. Weiterlesen

Immer wieder Abzocke-Mails

Mindestens drei-viermal im Monat bekomme ich Mails, die ähnlich sind wie diese. Man verlangt ein wenig Geld, um ein Paket zustellen zu können, weil nicht geliefert werden konnte, da die Adresse falsch sei, oder mal wie hier, um Zollkosten zu zahlen.
Dabei ist das Layout professionell gemacht, das DHL-Loge in gelb/rot, aber wenn man auf den Absender schaut, steht da eine Adresse, die nichts, aber überhaupt nichts mit DHL zu tun hat.
EINFUHRZOLL/STEUERZAHLUNG IST ERFORDERLICH
Hallo 
Ihre DHL-Sendung mit der Frachtbriefnummer 5064395946 kommt im Land an und muss verzollt werden.
Für Ihre Sendung sind Einfuhrzölle/Steuern und Abfertigungsgebühren fällig. Der Betrag beträgt 2,99 €.
Um Auswirkungen auf die Lieferung zu vermeiden, zahlen Sie uns diesen Betrag jetzt sicher online.
Klicken Sie hier , um zu bezahlen, die Berechnung anzuzeigen und das entsprechende Dokument herunterzuladen
LIEFERINFORMATIONEN
Frachtbrief Nr. 5064395946
Voraussichtliches Lieferdatum Donnerstag, 28. April 2022
Vielen Dank, dass Sie die On-Demand-Lieferung verwenden.
DHL Express – Exzellenz. Einfach geliefert.

Für wie dumm halten denn diese Idioten die Mailempfänger? Okay, sicher gibt es ein paar Neugierige, die auf “hier” klicken, vielleicht auch ein paar, die zahlen, aber für € 2,99 wären die besser ein Eis essen gegangen.
Dass man auf Fake-Shops reinfällt, mag ja sicher mal sein, aber so ein Blödsinn ist ganz schnell durchschaubar.
Neulich berichtete TrustedShops von Fake-Anzeigen bei “Ebay-Kleinanzeigen”.  Da wurden Wohnungen billig angeboten. Z.B. Miete pro Monat € 500 für 150 qm Wohnfläche. Wenn da nicht alle Warnlampen angehen, dem ist dann nicht zu helfen.

 

 

ACHTUNG: Betrugsmasche bei Ebay-Kleinanzeigen

Der Händlerbund warnt vor einer Betrugsmasche, die bei Ebay-Kleinanzeigen auffällig wurde:

Betrugsmaschen bei Ebay Kleinanzeigen haben Konjunktur und sind nicht immer einfach zu erkennen. In einem neuen Fall versuchen Betrüger offenbar, leichtgläubige Nutzer mit der „Sicher-Bezahlen“-Funktion auszutricksen. Zur Kontaktaufnahme wird dabei nicht die entsprechende Funktion innerhalb des Portals genutzt, sondern WhatsApp, wie der SWR berichtet. Verkäufer, die ihre Handynummer angegeben haben, werden bei WhatsApp angeschrieben und die vermeintlichen Kunden wollen die Ware direkt kaufen.

Zur Bezahlung wollen sie die vermeintlich sichere „Sicher-Bezahlen“-Variante nutzen. Allerdings wird dann kein Link zu der entsprechenden Option des Kleinanzeigen-Portals geschickt, sondern ein gefälschter Link, der täuschend echt aussehen soll. Wer dort dann seine Bankdaten angibt, hat ein Problem, denn anstatt das Geld zu überweisen, „räumen die Betrüger dann das Bankkonto leer“, so der SWR.

Perfide Masche

Die meisten Menschen, die regelmäßig im Netz unterwegs sind, gehen mittlerweile davon aus, nicht auf solche Maschen hereinfallen zu können, doch hier ist tatsächlich Vorsicht angesagt. Die nachgebaute Ebay-Kleinanzeigen-Seite kann auch erfahrene Nutzer hinters Licht führen. Die Betrüger bieten sogar einen „Live-Support-Chat“, der sicherstellt, dass die Nutzer die richtigen Bestätigungs- und Sicherheitsfragen angeben. Damit sichern sich die Betrüger allerdings letztendlich den Zugang zum Konto.

Um sich bestmöglich vor dem Betrug zu schützen, sollte der Kontakt mit etwaigen Käufern vollständig über Ebay Kleinanzeigen laufen. Wer sicher gehen möchte, sollte keine Handynummer angeben und ohnehin: Niemals auf Links klicken, die von möglichen Käufern geschickt werden. Die Chance, das verlorene Geld zurückzubekommen, wenn man Betrügern doch auf den Leim gegangen ist, ist sehr gering.

Frohe Ostertage

Allen Lesern wünsche ich aus dem echten Norden frohe und sonnige Ostertage mit Theodor Storm:
Ich ließ den Blick am Horizonte gleiten.
Zu mir herüber scholl verheißungsreich
mit vollem Klang das Osterglockenläuten.
Wie brennend Silber funkelte das Meer.
Die Inseln schwammen auf dem hohen Spiegel,
die Möwen schossen blendend hin und her,
eintauchend in die Flut die weißen Flügel.
In tiefer Erde bis zum Deichesrand
war sammetgrün die Wiese aufgegangen.
Der Frühling zog prophetisch über Land.
Die Lerchen jauchzten, und die Knospen sprangen.
Entfesselt ist die urgewaltge Kraft.
Die Erde quillt, die jungen Säfte tropfen.
Und alles treibt, und alles webt und schafft.
Des Lebens vollste Pulse hör ich klopfen.
(Theodor Storm)

Kennst Du Deine Rechte beim Onlinekauf? Teil 2

Wer kennt das nicht? Bestellung ist eingetroffen, aber es gibt gute Gründe, die Bestellung nicht zu behalten, sondern zu stornieren.
Also das Widerrufsformular ausfüllen (sollte bei jeder Lieferung mitgeliefert werden oder schon vorab mit der Auftragsbestätigung gekommen sein) und per Mail abschicken. Da macht es Sinn, dass man beim Outlook die Option “Zustellbetätigung anfordern” anklickt, dann kann später der Lieferant nicht sagen, dass er sie nicht bekommen hat.
Aber dann stellt man fest, dass man die Verpackung schon entsorgt oder so beschädigt hat, dass man die Lieferung nicht mit der Originalverpackung zurückschicken kann. Keine Panik, man kann mit jeder vernünftigen Verpackung sogenannte “alltäglichen” Verpackung zurückliefern, auch wenn ein paar ganz schlaue Shops in den AGBs schreiben, dass in der Originalverpackung zurückgeliefert werden muss.
Aber wie überall, es gibt auch Ausnahmen. Es gibt Artikel, die eine besonders aufwendige Verpackung haben. Ein Schmuckstück zum Beispiel, das in einer aufwendigen Verpackung ankommt. Da muss die Originalverpackung zum Rückversand genommen werden. Ist sie zerstört oder nicht mehr vorhanden, kann der Lieferant die Kosten dafür verlangen.
Und daran denken, 14 Tage nach Eintreffen der Bestellung muss der Versand erfolgt sein. Deshalb ist es wichtig, die Versandquittung, die man vom Logistiker bekommt, aufzubewahren.
– Foto Maret Hosemann / Pixelio.de –

 

Kennst Du Deine Rechte beim Onlinekauf? Teil 1

Der Onlinehandel boomt. Die Coronazeit war ein richtiger Umsatzbooster.
Ich selbst habe über 16 Jahre online gehandelt, mehr und mehr wurde die Gesetzeslage zugunsten der Kunden geändert. Das war und ist gerade für kleine Onlineshops, die sich gegen die großen Händler behaupten müssen, nicht leicht. Die Großen stecken locker weg, wenn sie mal Mist bauen und abgemahnt werden, meist haben sie eine eigene Rechtsabteilung oder Fachanwälte für den Internethandel. Aber die Rechte des Käufers sind schon enorm. Zum Glück hatten wir nur selten Kunden, die ihre Bestellung widerrufen haben. Aber dieses Recht ist ganz wichtig:
Das Widerrufsrecht, das sicher größte Problem für den Onlinehändler. Das beutetet nichts anderes, als der Kauf wird storniert, die Ware geht zurück, überwiegend auf Kosten des Händlers. Das ist ärgert den Händler, keine Frage, deshalb versuchen manche, eine Lücke zu finden, den Widerruf abzulehnen. Schließlich sind eine Menge Kosten angefallen, die der Händler tragen muss.
Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag,an dem die Bestellung eingetroffen ist. Nun kommt es vor, dass mehrere Artikel bestellt wurden, die aber nicht am selben Tag eintreffen. Dann beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag, wo der letzte Artikel aus er Bestellung eingetroffen ist.
Dann wichtig, wenn ich den Kaufvertrag widerrufen habe, habe ich vierzehn Tage nach Widerruf Zeit, die Lieferung zurückzugeben.
Aber Achtung. Es gibt ein paar Artikel, die vom Widerruf ausgeschlossen sind:

  • Artikel, die auf Kundenwunsch angefertigt wurden.
  • Hygieneartikel
  • Digitale Artikel, die bereits heruntergeladen wurden

Aber vorsichtig, wenn z. B. Kleidung anprobiert, aber beschädigt oder beschmutzt ist wurde. Schuhe die angezogen wurden können ebenfalls zurückgegeben werde, wenn sie nur probeweise getragen wurden.
Wurde aber die Anprobe über ein normales Maß hinaus vorgenommen und sichtbare Mängel oder Schäden entstanden sind, kann der Händler sog. Wertersatz verlangen.
Bildquellenangabe:
Juergen Jotzo  / pixelio.de

 

Vieles ist neu bei uns, aber nicht alles

ich bekam immer wieder Fragen, warum ich nur noch wenig blogge. Ich will gerne hier noch einmal darauf zurückkommen.
Dagmar und ich haben nach 37 Jahren Selbständigkeit zum 1.1.2021 die Firma Lalk GmbH und Co. KG verkauft. „Alles hat seine Zeit“, so steht es schon in der Bibel, so dass auch wir gedacht haben, es sollte jetzt Schluss sein.
Natürlich ist es nicht leicht, den richtigen Zeitpunkt zu finden, deshalb hatten wir spontan die Entscheidung getroffen, dass Anfang 2021 die Firma verkauft wird. Obwohl wir den Verkauf nicht an die große Glocke gehängt hatten, blieben drei ernsthafte Kaufinteressenten übrig.
Einer kam aus dem Siegerland und sagte, dass er auf jeden Fall mehr zahlen würde, als jeder andere Interessent. Er bat um das letzte Wort. Er wäre schon deshalb gut gewesen, weil er aus der Branche kommt, auch bereits die Produkte stationär verkauft, die wir in unseren Shops anbieten. Wir hatten ihn auch persönlich kennengelernt und er machte auch einen vorzüglichen Eindruck.
Ein Interessent war total branchenfremd, der schied gleich aus, am Preis hätte es nicht gelegen.
Ein Interessent kam auf Empfehlung hier aus dem Nachbarort. Er hatte zwar auch null Erfahrung mit Diamantwerkzeugen und Werkstattgeräten, aber er war Fachmann für Vermessungsartikel. Für ihn haben wir uns entschieden.
Hauptgrund für den Verkauf in die Nachbarschaft war, dass so die Außendienstmitarbeiter, die uns viele Jahre, teils auch Jahrzehnte betreut hatten, dass die Firma in ihrem Verkaufsgebiet bleibt. Dies war für uns wichtig, quasi war der Verzicht auf den Meistbietenden auch ein Dankeschön an die Repräsentanten unserer Lieferanten. Jetzt nach mehr als einem Jahr haben wir nicht nur noch schönen Kontakt mit alten Kunden, sondern auch mit den Vertretern der Hersteller. Weiterlesen