Über Gütesiegel in Shops und das Gütesiegelunwesen

Es gibt Shops im Internet, da prangen diverse sog. Gütesiegel auf den Seiten, mit denen man signalisieren will, hier, wir sind richtig gut, schaut Euch unsere Siegel und unsere tollen Bewertungen an. Ein Verpackungsdesigner, den ich kürzlich sprach, sagte, solchen Seiten nennt man in Fachkreisen „Eckenbrüller“, weil aus jeder Ecke irgendwelche Informationen „brüllen“, wie gut, wie sicher und wie toll alles ist.

Natürlich ist jeder Shopbetreiber froh, wenn Käufer seinen Shop positiv bewerten. Das sind wir auch. Aber was taugen denn diese unterschiedlichen Gütesiegel überhaupt? Auch uns erreichen immer wieder Angebote von Firmen, die ein Gütesiegel vorstellen und uns versprechen und erzählen, wie sie es anstellen, damit wir viele Bewertungen wir bekommen.
Da auch wir viel im Internet kaufen, werden auch wir von manchen Shops regelrecht bedrängt, eine Bewertung abzugeben, die dann auch sogar mit einem Gutschein belohnt werden. Das ist mehr als dreist, denn es ist verboten, aber selbst große Shops machen davon Gebrauch..
Nun stand ein Shopbetreiber vor Gericht, ein richtiger Schlauberger, der einen Shop betreibt, gründete eine Firma, die Gütesiegel vergab und natürlich seinen Shop damit bewarb. Clever könnte man meinen, aber er machte einen großen Fehler, er war nämlich Geschäftsführer in seinem Shop und auch in seiner Gütesiegelfirma und das fiel natürlich auf. Sowohl das zuständige Landgericht, wie auch das Oberlandesgericht, stuften dieses Vergehen als irreführende Werbung ein. Also ein Gütesiegel, das nichts taugte. Die Kriterien für ein Gütesiegel sind klar, die Vergabe eines Gütesiegels muss:

  • transparent,
  • unabhängig,
  • sachgerecht,
  • objektiv und
  • neutral sein.

Auch muss man das Siegel anklicken können, bzw. es muss verlinkt sein, um zu sehen, von wem, wann und für welchen Zeitraum dieses Siegel tatsächlich vergeben wurde.

Wir haben uns für das Gütesiegel von TrustedShops entschieden. Nach jedem Kauf bitten wir den Käufer, eine einfache Bewertung bei TrustedShops vorzunehmen (1-5 Sterne), wobei weder der Name, noch die Emailanschrift veröffentlich wird. Leider sind es nur 3-4% der Käufer, die diese  bei TrustedShops Bewertung vornehmen. Aber einen Kunden zu nerven, damit er er sein Urteil abgibt, liegt uns einfach nicht.
Ist die Bewertung abgegeben, kann der Shopbetreiber diese nachträglich weder löschen, noch verändern. Das kann ärgerlich sein. Auch wir hatten einen Fall, dass ein Kunde eine Ware, die wir nicht sofort liefern konnten,  als schlecht beurteilt hat, auch die Logistik, die nicht stattgefunden hat, wurde mit ungenügend bewertet. Natürlich waren wir sauer, denn eine Ware und eine Logistik, die man überhaupt nicht beurteilen konnte, mit ungenügend zu bewerten, ist schon sehr merkwürdig, aber wehren konnten wir uns nicht.

Auch der „Händlerbund“ vergibt ein solches Siegel. Wir sind zwar Mitglied im Händlerbund, wollten aber eben keinen „Eckenbrüller“ Shop, obwohl dieses Siegel ohne jeden Zweifel seriös und unabhängig ist.

Natürlich gibt es auch immer ein paar Schlauberger, die dafür sorgen, dass sie Gefälligkeitsbeurteilungen bekommen, obwohl  kein Kauf stattgefunden hat. Das ist strafbar und bei TrustedShops geht ohne Angabe der Rechnungsnummer, die jederzeit überpüfbar ist. überhaupt nichts. Deshalb, immer die Gütesiegel und die Beurteilungen genau prüfen, oft kann man schon feststellen, was tatsächlich dahinter steckt.
Für uns gilt, lieber weniger , dafür ehrliche Beurteilungen, die jederzeit  nachprüfbar sind.

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