Wer oft im Internet einkauft, wird bei seriösen Shops ab dem 1.8.12 an der Kasse einige Neuigkeiten vorfinden, die der Gesetzgeber vorschreibt.
Unsere Shops Bautied.de und 1a-vermessung.de, 1a-diamantscheiben.de und 1a-werkstattgeraete.de haben diese Neuigkeiten schon vor Tagen umgesetzt.
Grund der Änderungen, die der Gesetzgeber dabei im Auge hatte, war, dass iele Internetkunden bei Shops in sog. Abofallen geraten sind. D.h. in der Annahme, dass das Abo kostenlos ist oder nicht einmal ein Abo ist, haben sie auf „bestellen“ geklickt. Das böse Erwachen kam dann, wenn die Rechnungen eintrudelten. Diese Abzocke soll mit diese Änderung verhindert werden.
Jetzt muss die Seite, wo man bisher einfach auf „bestellen“ klickte, um den Kauf abzuschließen, folgende Bedingungen erfüllen. Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen:
1. Der Button „bestellen“ ist nicht mehr erlaubt. Er muß heissen: „kaufen“ oder auch „zahlungspflichtig bestellen“. So wird der Käufer noch einmal darauf hingewiesen, dass er einen Kaufvertrag eingehen will.(Pfeil unten)
2. An der Kasse muß der Kunde noch einmal ganz deutlich sehen, was er kauft. Er sieht noch einmal all die Artikel und Preise, die er aus dem Warenkorb an die „Kasse geschoben“ hat.(Pfeil seitlich, links) und kann nochmal alles nachprüfen.
Das liest sich juristisch so: „Zudem sind die Online-Händler verpflichtet, die zentralen Vertragsinformationen (u.a. die wesentlichen Merkmale der Ware, Gesamtpreis, Versandkosten) auf der Bestellübersichtsseite klar und verständlich und in hervorgehobener Weise in räumlicher und zeitlicher Nähe zum Button anzuzeigen.“ (Alles klar?)
3. Er muß an der Kasse die Möglichkeit haben, den Zahlungsmodus zu ändern.(Pfeil oben).
Ob damit für den Käufer mehr Klarheit geschaffen wurde, wird allgemein bezweifelt. Viele Shopbetreiber sagen sogar, die Unsicherheit wird eher steigen.
Okay, wir haben alles umgesetzt, denn wir wollen ja auch dem Kunden Sicherheit geben.
Wenn also jemand in einem Shop einkauft, der diese Buttonlösung nicht umgesetzt hat, sollte besser auf der Stelle kehrt machen, denn dann kommt kein gültiger Kaufvertrag zustande.