Seit Anfang des Monats haben wir im Norden hochsommerliche Temperaturen, meist über 30° und oft auch sehr schwül. Da läuft schon am Schreibtisch das Wasser, so schwitzt man und kühle Getränke müssen bereit stehen.
Wenn ich dann die Paketdienstfahrer sehe, die in dieser Affenhitze in völlig aufgeheizten Fahrzeugen ihre Pakete ausliefern und Pakete abholen, man muss schon sagen, manchmal sich regelmäßig abschleppen, denn bis 35 kg. nimmt der Paketdienst, dann tun mir diese Fahrer immer leid. Die meisten sind dann immer noch sehr freundlich und zuvorkommend.
Wenn man dann liest, was heute bei uns eintrudelte. Ich zitiere nur mal ein paar Ausschnitte:
„Im Mai 2014 hatte der NRW-Arbeitsschutz unangemeldet 22 Paketverteilzentren kontrolliert. Zusätzlich wurden 415 Fahrerinnen und Fahrer von 131 Paket- und Kurierdiensten auf Einhaltung der Arbeitsschutz-Bestimmungen hin überprüft.
Dabei sollen die Experten nach eigenen Angaben auf eklatante Missstände in der Branche gestoßen sein. In Düsseldorf sprach Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) Medienberichten zufolge von „verheerenden Verhältnissen“ und „Wildwuchs“ in zahlreichen Unternehmen der Branche. Weiterlesen
Schon komisch, heute hatten wir hier im Norden 33°, jetzt wo ich am Abend im Büro sitze und diesen Beitrag schreibe, sind es immer noch 24°. Also das richtige Wetter, den Garten zu wässern.
Dass der Verkauf von PCs stark rückläufig ist, konnte man in allen Computer- und Fachzeitschriften lesen. Der Markt scheint langsam gesättigt.
In den letzten Monaten tauchten immer wieder Meldungen auf, dass Rotationslaser der Laserklasse 3 R nicht mehr so ohne weiteres eingesetzt werden dürfen. Ja, man ging schon so weit, dass man Kunden suggerierte, diese müssten bald verschwinden, weil sie nicht mehr eingesetzt werden dürften.
Rotationslaser der Laserklasse 3 R hingegen ist für das Augenlicht erheblich gefährlicher, denn schon bei direktem Sichtkontakt können die Augen massiv geschädigt werden. Die Rotationslaser dieser Klasse müssen ein Warnsignal als Aufkleber aufweisen. Aber nicht nur das, die Firmen, die Laser der Laserklasse 3 R einsetzen, müssen einen Laserschutzbeauftragten haben (§6 der Unfallverhütungsvorschrift ´Laserstrahlung´ (BGV B2) ) Das bedeutet, einen Kurs zu belegen, um als Laserschutzbeauftragter tätig zu sein, der sogar dann verpflichtet ist, diese Geräte zu melden.
Dieser nagelneue Entfernungsmesser „