Unterschied: Garantie, Gewährleistung oder Kulanz?

Vor ein paar Tagen sagte ein Bekannter, er würde nie mehr ein Produkt der Firma XY kaufen, die hätten nur sechs Monate Garantie und prompt nach sieben Monaten trat ein Totalschaden auf. Er würd jetzt streng darauf achten, immer nur Maschinen (er ist Handwerker) kaufen, die mind. ein Jahr Garantie bieten.
Ich konnte ihn aufklären, dass seine Rechte nicht erledigt seien.
Da das Thema immer wieder zur Sprache kommt, habe ich hier schon einmal die Unterschiede zwischen Gewährleistung (verbrieftes Recht für den Käufer) und Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers)  erklärt.
Hier noch einmal aus der Zeit, als wir unsere Firma noch nicht verkauft hatten:

„Wenn Privatkunden anrufen, wird zum Schluss eines Gesprächs häufig die Frage gestellt: “Wie lange ist die Garantie?“
Gemeint ist aber in der Regel nicht die Garantie, sondern die Gewährleistung.
Ich versuche das immer ein wenig zu erklären, damit unsere Kunden für den Fall des Falles Sicherheit haben.
Wichtig ist nämlich die Gewährleistung, denn damit haben die Kunden einen gesetzlich geregelten Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Gewährleistung ist also weder Großzügigkeit, noch Kulanz, sondern verbrieftes Recht. Sie beträgt für neue und bewegliche Geräte zwei Jahre. Sie tritt ein für den Fall, dass der Mangel bereits bei Übergabe an den Käufer vorhanden bzw. ursächlich war.
Aber Achtung: Hier ist ein kleiner Haken zu beachten. Nur innerhalb von sechs Monaten nach Kauf ist die Gewährleistung für den Kunden komfortabel. Da gibt er das Gerät zum Verkäufer, der entweder nachbessert oder gleich tauscht, es sei denn, dass sofort zu erkennen ist, dass es ein Bedienungsfehler ist oder das Verschulden beim Kunden liegt. Wenn man zum Beispiel einen Rasenmäher mit Dieselöl betankt und der Motor streikt, entfällt natürlich die Gewährleistung. Nach Ablauf von sechs Monaten wird es aber schon schwieriger für den Käufer. Dann muss er nämlich beweisen, dass der Defekt von Beginn an vorhanden war oder dass es sich um einen Fertigungsfehler oder Fehler handelt, der beim Hersteller zu suchen ist.
Das ist schwierig oder nahezu unmöglich. Da kommt es dann auf den Verkäufer an, stellt er sich stur oder kommt er dem Kunden entgegen.
Also: Zwei Jahre Gewährleistung klingt zwar gut, aber praktisch ist es ein halbes Jahr.
Dumm gelaufen? Nicht unbedingt, denn jetzt kommen zwei weitere Begriffe ins Spiel.
Zunächst die Garantie. Weiterlesen